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VerwandtschaftsbeziehungenDas mittelhochdeutsche Wort 'verwant' bedeutet 'zugewandt' oder 'zugehörig'. Eine Verwandtschaftsbeziehung ist also ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben der Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft (z.B. Elternschaft für ein nicht leibliches Kind durch Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende, etc.). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, eine Form der sozialen Verwandtschaft. Die 'Familie' (lat: familia) bezeichnete zu römischen Zeiten alle unter der Herrschaft des Hausherrn stehenden Personen (also auch Sklaven und Diener). Im indogermanischen war der '*an- / *ǝnǝ-' (Ahn) der Begründer der Familie. Oft wurde das erstgeborene Kind nach dem Grossvater väterlicherseits benannt. Im 3. bis 5. Jh. wurde die Familie als Bezeichnung einer verwandtschaftlich gebundenen Gemeinschaft angesehen. Aber im 9. bis 15. Jh. bestimmte die Sippe (ahd: sibba) das Familienbild: mehrere Generationen lebten zusammen und regelten lokal Besitz, Heirat und Verpflichtungen (der Begriff 'familia' blieb mehr oder weniger dem kirchlichen Kontext vorbehalten). Ab dem 16. Jh. gelangt das französische 'famille' in die deutsche Sprache und ab dem 18. Jh. wird die Familie zum Leitbegriff für die Kernverwandtschaft (Eltern, Kinder). Ana, Base, Cousin, Cousine, Eidam, Eni, Gotte, Götti, Halbbruder, Halbschwester, Kebse, Kebser, Kegel, Möhne, Muhme, Neffe, Naani, Neni, Nichte, Niftel, Oheim, Öhi, Onkel, Pate, Patin, Petter, Schnur, Schwager, Schwägerin, Schwäher, Schwäherin, Schwieger, Schwiegermutter, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwiegervater, Schwippschwager, Schwippschwägerin, Stiefbruder, Stiefmutter, Stiefschwester, Stiefvater, Tante, Vetter Die lateinischen Begriffe sind im Glossar zu finden. ÜbersichtDie folgende Grafik zeigt eine Übersicht zu den heute gebräuchlichen Verwandtschaftsbegriffen. Übliches europäisches Verwandtschaftssystem mit nummeriertem rechtlichen Grad der Verwandtschaft (x°) sowie der Zahl des Generationen-Abstands (x. Grades). Die Grafik zeigt die heute gebräuchlichen Begriffe. In der Vergangenheit waren jedoch auch Begriffe wie Oheim (Mutterbruder) und Muhme (Mutterschwester) verbreitet. Auf diese wird weiter unten eingegangen. A1 Stammeltern der Menschen werden Adam und Eva im 1. Buch Mose (Genesis) genannt, auch in der offiziellen Sprachregelung der katholischen Kirche. Die Bezifferung der Generationen kann mit normalen oder (versetzt) mit römischen Zahlen vorgenommen werden. Die Kekule-Nummerierung ist international gebräuchlich und gibt die Nummer einer Person in einer Ahnenliste oder Ahnentafel an, dabei haben alle männlichen Vorfahren gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade. Direkte LinienEni, AnaIn der Schweiz (in Gebieten wie Graubünden und im Süden des Kantons St. Gallen, wo früher Rätoromanisch gesprochen wurde) wurden die Grosseltern zum Teil 'Eni' / 'Neni' und 'Ana' / 'Aani' / 'Naani' genannt. Aus dem Jahrtagbuch Montlingen Im Niederdeutschen sind auch die Bezeichnungen 'Ellermutter' / 'Eldermutter' für die Grossmutter sowie 'Eldervater' für den 'Grossvater' üblich. In der lateinischen Sprache werden Grossvater und Grossmutter 'avus' und 'avia' genannt. Urgrossvater und Urgrossmutter sind 'proavus' und 'proavia'. Matertera magna (heute 'Grosstante')Mit den lateinischen Begriffen 'matertera magna', 'matertera major' ('promatertera'), 'matertera maxima' ('abmatertera') wurde die Grosstante (Schwester der Großmutter) bezeichnet. Muhme (heute 'Tante')Vor dem 1. Jh. wurde im Indogermanischen '*mater-' (Mutter) zur Benennung älterer weiblicher Verwandter allgemein verwendet. Im 1. bis 7. Jh. tauchte das Wort vermutlich als Kosename für Mutterschwester oder enge weibliche Verwandte auf. Im 8. bis 11. Jh. bezeichnete das althochdeutsche 'muoma' meist die Mutterschwester oder eine ältere weibliche Seitenverwandte. Im 12. bis 14. Jh. setzt sich das mittelhochdeutsche muome für die Schwester der Mutter oder des Vaters durch. Im 15. bis 17. Jh. ersetzt das französische 'tante' den Begriff 'Muhme'. Ab dem 18. Jh. setzt sich 'Tante' durch (Muhme wird nur noch in Dialekten und in der Literatur oder in in Märchen verwendet). Variante: statt 'Muhme' wurde manchmal auch 'Möhne' gesagt. Neffe / Niftel (heute 'Neffe' und 'Nichte')Im 1. bis 7. Jh. bezeichnete das urgermanische '*nefô' oder gotische 'nefs' den (geschlechtsunabhängigen) Nachkommen eines Geschwisterteils. Im 8. bis 11. Jh. stand das althochdeutsche 'nevo' noch immer für einen Nachkommen von Geschwistern. Im 12. bis 14. Jh. war 'neve' ein flexibler Verwandschaftsbegriff (für Enkel, Schwäger und junge Verwandte der Seitenlinie). Erst im 15. bis 17. Jh. grenzte sich sich der Begriff wieder ab zu Enkel und Vetter. Seit dem 18. Jh. stehr der Neffe für den Sohn des Bruder oder der Schwester. Im 12. bis 14. Jh. bezeichnete das mittelhochdeutsche Wort 'niftel' die Tochter eines Geschwisterteils. Im 15. bis 16. Jh. wurde die erste parallele Verwendung zu 'Nichte' beobachtet. Im 17. Jh. verliert das Wort 'Nifte' an Bedeutung ('Nichte’ wird im bürgerlichen Umfeld bevorzugt). Oheim (heute 'Onkel')Vor 1. Jh. wurde das indogermanische Wort '*awô(n)' zur Benennung älterer männlicher Verwandter verwendet. Im 1. bis 7. Jh. war das urgermanische Wort '*awuhaimaz' eine Wortbildung aus awô (Ahn) oder awa (Grossmutter) und haimaz (Heim, Haus). Im 8. bis 11. Jh. bedeutete das althochdeutsche 'oheim' meist "Mutterbruder". In Abwesenheit des Vaters nahm der Oheim eine zentrale Rolle ein als Vormund, Berater, Erzieher oder rechtlicher Stellvertreter. Im 12. bis 14. Jh. bezeichnete man mit 'Oheim' allgemein ältere männliche Seitenverwandte. Im 15. bis 17. Jh. ersetzt das französische 'oncle' den Begriff 'Oheim'. Ab 18. Jh. setzt sich 'Onkel' durch (Oheim wird nur noch in Dialekten und in der Literatur verwendet). Varianten: statt 'Oheim' wurde manchmal auch einfach 'Öhi', 'Ühm', 'Oom' oder 'Ohm' gesagt. Der Alpöhi (und schon gar nicht der 'Almöhi'!) ist also eigentlich nicht der Grossvater, sondern ein Onkel 😀. Vetter, Base (heute 'Cousin' und 'Cousine')Vor dem 1. Jh. wurde Seitenverwandte wurden oft unter 'Bruder' / 'Schwester' subsummiert (d.h. es existierte kein eigener Begriff).
Im 1. bis 7. Jh. stand das urgermanische '*fatirija-' für männliche Seitenverwandte.
Im 8. bis 11. Jh. bezeichnete das althochdeutsche 'fetiro' (Vetter) für männliche Seitenverwandte; Angeheiratete LinienSchwager, SchwägerinDen Ehemann der Schwester, aber auch den Bruder des Ehemannes oder der Ehefrau nennt man 'Schwager'. Analog nennt man die Ehefrau des Bruders, aber auch die Schwester der Ehemannes oder der Ehefrau 'Schwägerin'. Schwager und Schwägerin Vor 1. Jh. bezog sich das indogermanische Wort '*sewkuros' allgemein auf Heiratsverbindungen zwischen Familien. Vom 1. bis ins 7. Jh. bezeichnete das urgermanischische Wort '*swagraz / *swaguraz' angeheiratete männliche Verwandte. Vom 8. bis zum 11. Jh. wurde das althochdeutsche Wort 'swagar' für verschiedene Schwägerschaftsverhältnisse (Schwager, Eidam) verwendet. Im 12. bis 15. Jh. bezeichnete das mittelhochdeutsche 'swager' meist den Bruder der Ehefrau oder den Ehemann der Schwester. Ab dem 16. Jh. wurde der Schwager vermehrt als Bruder des Ehepartners angesehen. Im 19. Jh. war 'Schwager' eine gängige Bezeichnung; der "Schwippschwager" entstand als scherzhafter Begriff. Zum Teil wurde auch 'Schwäher' wurde auch für den 'Schwager', resp. 'Schwäherin' für die 'Schwägerin' verwendet. Schwiegervater, SchwiegermutterDie Eltern des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners nennt man 'Schwiegereltern' (bestehend aus Schwiegervater und Schwiegermutter). Schwiegervater und Schwiegermutter Früher wurde auch 'Schwäher' für den Schwiegervater und 'Schwäherin' oder auch 'Schwieger' für die Schwiegermutter verwendet. Vorsicht: 'Schwäher' wurde auch für den 'Schwager', resp. 'Schwäherin' für die 'Schwägerin' verwendet. Schwiegersohn, SchwiegertochterDer Ehemann der Tochter wird mit 'Schwiegersohn' bezeichnet, die Ehefrau des Sohns wird mit 'Schwiegertochter'. Schwiegersohn und Schwiegertochter Der alte Begriff 'Eidam' (für Schwiegersohn) leitete sich vor dem 1. Jh. vom indogermanischen '*aidh-' (= geloben, binden) ab. Im 1. bis 7. Jh. bezeichnete das urgermanische '*aidamô' einen durch Heirat eingebundenen Mann. Im 9. bis 11. Jh. erschien das althochdeutsche 'eidam' (im Sinne des heutigen Schwiegersohns) oft in Rechtstexten und Urkunden. Das bleibt so bis ins 12. bis 15. Jh. (mhd: 'eidam' / 'eidem'). Im 16. bis 18. Jh. wird 'Eidam' durch 'Schwiegersohn' ersetzt, bleibt aber regional erhalten. Ab dem 19. Jh. wird 'Eidam' nur noch dialektal oder stilistisch verwendet. Der alte Begriff 'Schnur' (für Schwiegertochter) war bis zum 12. Jh. nicht lelegt. Im 12. bis 14. Jh. kam das mittelhochdeutsche 'snur(e)' für Schwiegertochter auf und blieb bis ins 17. Jh. erhalten. Im 18. Jh. setzt sich 'Schwiegertochter' durch. Seit dem 19. Jh. gilt 'Schnur' als veraltet (überliefert in Sprichwörtern und regionalen Dialekten). Stiefvater, StiefmutterStiefvater und Stiefmutter bezeichnen die Elternteile, die nicht die leiblichen Eltern eines Kindes sind, aber in einer Beziehung mit einem seiner leiblichen Elternteile stehen. Der Stiefvater ist also der Ehemann der leiblichen Mutter eines Kindes (aber nicht der leibliche Vater des Kindes). Die Stiefmutter ist die Ehefrau des leiblichen Vaters eines Kindes (aber nicht die leibliche Mutter des Kindes). Stiefvater, Stiefmutter Bringt der neue Ehepartner eigene Kinder (z.B. aus einer früheren Ehe) mit, so spricht man vom Stiefbruder / von der Stiefschwester. Die Kinder der neuen Ehe sind Halbgeschwister (Halbbruder / Halbschwester). Kebser, KebseEine Kesbe ist eine Nebenfrau oder Konkubine. Sie wird auch Kebsfrau, Kebsin oder Kebsweib genannt. Analog (aber viel seltener) ist ein Kebser oder ein Kebsmann ein Nebenmann. Kebser, Kebse Eine Kebsehe wurde früher (13. bis 15. Jh.) typischerweise zwischen einem freien Mann (z.B. einem Grundherrn) und einer unfreien (leibeigenen) Frau geschlossen. Im 16. und 17. Jh. galten Kesben als "geduldet", aber ohne ehelichen Erb- und Besitzanspruch. Die (unehelichen) Kinder einer Kebsehe nennt man 'Kegel' (frühmittelalterlich: 'kekel'), daher auch der Begriff 'mit Kind und Kegel'. Das Wort stammt vom althochdeutschen 'kegil' (= Knüppel oder Pflock) ab. Abschätzig sprach man auch von 'Bastarden'. Durch die hohe Sterbensrate vor allem bei den Frauen (Müttersterblichkeit), kam es vor, dass nicht nur Kinder aus mehreren Ehen des Mannes in einem Haushalt lebten, sondern beim Tod des Mannes und der wirtschaftlich nötigen Wiederverehelichung der Witwe dann Kinder im Haushalt waren, die keine Eltern mehr hatten. Auch diese Waisen wurden der Einfachheit halber oft als Kegel bezeichnet, obwohl sie ehelich geboren waren, nun aber als aussereheliche Kinder neben den ehelichen lebten. Nach israelitischer Rechtssitte kann das Eheweib, wenn es unfruchtbar ist, sich ein anderes Weib substituieren und dessen Kinder adoptieren (eine solche Kebse bleibt anderseits zugleich die "Magd«&xnbsp;ihrer Herrin"). Auch nach babylonischem Recht kann das Eheweib ihrem Manne eine Magd zur Kebse geben. PatenschaftPate, PatinPate ist ein Ehrenamt in verschiedenen Konfessionen des Christentums. Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Paten sollen die Eltern bei der christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen. Paten werden meist von den Eltern benannt und von der Kirche beauftragt. Die Namen der Paten werden im Kirchenbuch (Taufbuch) vermerkt. Das Wort Pate kommt vom lateinischen 'pater spiritualis' bzw. 'patrinus' (im Sinne von 'geistlicher Vater' bzw. 'Väterchen', was dem altdeutschen 'Gevatter' entspricht). Im österreichischen Mostviertel werden die Paten auch als 'Goli' und 'Göd' bezeichnet. In einigen Gegenden Deutschlands wie Rheinfranken, Südhessen, Teilen von Moselfranken, im Grenzgebiet zwischen dem Ripuarischen und dem Niederfränkischen, der Südeifel und den Randzonen der Rheinprovinz wird der Pate als 'Petter' bezeichnet. Die weibliche Entsprechung ist dabei meist die 'Gote'. In der Schweiz spricht man vom 'Götti' und der 'Gotte'. im 4. bis 7. Jh. war der 'patrinus' ein geistlicher Vater (Taufpate) als Beistand im Glauben. Im 8. bis 11. Jh. bezeichnete das althochdeutsche 'gegodo', 'godafater' den Paten als Taufzeugen. Im 12. bis 15. Jh. übernehmen Paten übernehmen Beistandsfunktionen (oft mit finanzieller oder erzieherischer Verantwortung). Ab dem 16. Jh. werden oft enge Verwandte oder Freunde als Paten eingesetzt. Ab dem 19. Jh. verbreitet sich die Patenschaft - neben der religiösen Funktion - zunehmend im säkularen Bereich. sie übernimmt damit symbolische und gesellschaftliche Aufgaben (z.B. Ehrenpatenschaften). Die römisch-katholische Kirche kennt Tauf- und Firmpaten. Es soll, wann immer möglich, einem Täufling oder Firmling eine Person zur Seite gestellt werden, die ihn auf dem Weg begleiten und mithelfen soll, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt. Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici 1917) stellte die Patenschaft bis 1983 (ergänzt von Papst Johannes Paul II) als eine "geistliche Verwandtschaft" dar, die auch ein Ehehindernis bedeutete. Die Evangelische Kirche kennt das Patenamt im Zusammenhang der Kindertaufe. Täuflinge unter 14 Jahren sollen bei der Taufe Paten erhalten, die gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung der Täuflinge einstehen und dies bei der Taufe auch versprechen. Da der Konfirmandenunterricht auch als nachgeholte Taufunterweisung verstanden wird, endet das Patenamt formal mit der Konfirmation des Täuflings.
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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 19. Januar 2022)