*** Maria Magdalena Zäch ***

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Jakob ("Küfers")

Zäch

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Barbara

Zäch-Frech

... Eltern von ...

Maria Magdalena

Zäch

* Fr, 1836-09-02

... verheiratet mit ...

...

 

 

 

...


*** Report ***


Personalien

Name

Maria Magdalena Zäch

Bürgerin von

Moos, Oberriet, SG

Geboren am

1836-09-02 in Zürich

Beruf(e)

Fabrikarbeiterin (1866, 1870)

Religion

katholisch


Eltern

Vater

Jakob ("Küfers") Zäch (1812-05-08 bis 1902-05-15)

Mutter

Barbara Zäch-Frech (1805-09-29 bis 1881-12-30)


In Zürich geboren und getauft. Hatte in Walenstadt ein uneheliches Kind, welches sie zerstückelte und das Klo hinunterspülte. Sie befand sich als Sträfling No. 260 in der Strafanstalt St. Jakob in St. Gallen vom 18. September 1866 bis am 11. September 1870.

 

Zeitungsberichte

Am 5. September kam ein schlimmer Kriminalfall zur Verhandlung. Die Maria Magdalena Zäch aus Oberriet hatte am 10. Juli 1866 in Walenstadt eine heimliche Geburt mit anschliessender Kindstötung.

Maria Magdalena Zäch (* 1866)

Quellen: Neues Tagblatt aus der östlichen Schweiz, 17. Juli 1866 und Neues Tagblatt aus der östlichen Schweiz, 5. September 1866.

 

Gericht: Sitzung vom 12. September 1866

Maria Magdalena Zäch v. Oberriet
Verheimlichung der Niederkunft & der Vertilgung & Beseitigung des Kinderleichnahms

Sizung, Mittwoch d. 12. Sept. 1866
abwesend Hr. Bersinger, Suppl. Hr. Bösch
In der Ann. Straftat.

der Maria Magdalena Zäch von Oberriet, 29 Jahre alt, katholisch, ledig,
Fabrikarbeiterin, angeklagt
der Verheimlichung der Niederkunft & der Vertilgung & Beseitigung
des Kinderleichnams
.

Nach Lesung des Anklagedekrets vom 27. Aug. l. J. & der Prozedur, Anhö=
rung der Klage des Staatsanwalts & der Vertheidigung durch H. Fürsprech
Freÿ, Einvernahme der Angeklagten;

Auf den Antrag des Staatsanwalts:

es sei die Angeklagte in Anwendung von Art. 141, II Satz des St. G. B.
des Verbrechens der Verheimlichung der Niederkunft & der Vertilgung & Be=
seitigung des Kindesleichnams schuldig zu erklären & zu siner Zuchthausstrafe
von 4 Jahren & zur Tragung der Kosten zu verurtheilen;
Antrag des Vertheidigers auf Freisprechung der Angeklagten;
hat das Kantonsgericht
in Erwägung:
1. daß die Angeklagte das bestimmte & klare Geständniß abgelegt hat,
a, sie habe im Oktober v. J. außerehelich fleischlichen Umgang gepflogen,
b, in der Nacht vom 7/8 Juli habe sie sodann heimlich vor ihren Hausgenossen
geboren;
c, das Kind habe sich nicht bewegt, sei aber noch warm gewesen, deßhalb habe
sie ihm die Nothtaufe gegeben, es sodann in eine Schürze gewickelt, in ihrem
Bette verborgen, nachher den Kindsleichnam gesotten, fein zerschnitten, & die
Theile in den Abtritt geworfen;
2. daß mit diesem Geständnisse die objektiven Erhebungen der vorausgegangenen,
& von verschiedenen Personen wahrgenommenen Schwangerschaft, die aufge=
fundenen Körpertheile des Kindes, die phÿsikatsärztlichen Wahrnehmungen &
die Ergebnisse der Untersuchung vollständig übereinstimmen;
3. daß in diesen Momenten der volle Thatbestand der in Art. 141. II. des St. G. B.
bezeichneten Delikts unzweifelhaft vorliegt, der Verstand, ob das Kind gelebt
habe oder nicht, nichts entscheidet, weil der Handlung der Angeklagten nach der Natur
derselben keine andre Absicht zu Grunde lag, als die Spuren eines Deliktes der
richterlichen untersuchung zu entziehen;
in Anwendung von Art. 141. II. des St. G. B.
zu Recht erkannt:
die Angeklagte Maria Magdalena Zäch sei des Verbrechens der Cerheim=
lichung der Niederkunft schuldig und zu siner Zuchthausstrafe von 4 Jahren ver=
urteilt; dieselbe hat dem Gericht Frs. 20. für die Klage Frs. 10 & sämtliche Unter=
suchungskosten zu bezahlen.

Maria Magdalena Zäch (* 1866)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen GA 15.7.2 Kantonsgericht St.Gallen, Urteil vom 12.09.1866 betr. Zäch Maria Magdalena wegen Verheimlichung der Niederkunft

 

Sträfling Nro. 260

Sträfling Nro. 260 eingetreten 17. Sept. 1866 auszutreten 11. Sept. 1870.

Personalbeschrieb.


Name: Maria Magdl. Zäch
Geburtsort: Oberriet
Wohnort:
Stand und Handwerk: Fabrikarbeiterin
Familienberhältnisse: unverehelicht

Alter: 29 Jahre
Status: besetzt
Größe: 5 Schuh 1/4 Zoll Schw. Mß [150.65 cm]
Haare: braun
Stirne: rund
Augenbrauen: braun
Augen: grünbraun
Nase: spitzig
Mund: breit
Zähne: gut
Kinn: breit
Bart:
Gesichtsfarbe: gesund
Gesichtsform: länglicht
Besondere Kennzeichen:

Vermögensverhältnisse:
ohne Vermögen

Gesundheitszustand:
gut

Art des Verbrechens:
Verheimlichung der Niederkunft

Dauer der Strafzeit:
vier Jahre

Art und Zeit des Austritts:


Karakteristik.
Geboren am 2. Septe 1836 ist die eheliche Tochter des Jakob
Zäch Küfer in Moos Gemeinde Oberriet, & der Barb. Frech von
Bonstetten, Kant. Zürich, & hat noch 3 lebende Geschister. Ihr
Betragen in den Schuljschren [Schulischen] war laut Zeugniß ihrer Gemeinds=
behörde ordentlich u. ihre Verstandeskräfte sollen sich frühe ent= [?]
entwickelt haben. Dagegenseien die Verhältnisse im elterlichen
Hause nicht gut gewesen & sollen die Kinder in sittlicher Beziehung
böses erfahren haben. Vater u. Mutter trennten sich u. die
Tochter Mr. Madgl. suchte bald außer der Gemeinde ihr Brod.
Sie gerieth auf unsittliche Wege. Wegen Verdachtes daß sie eine
Dirne sei, wurde sie im Jänn. 1864 aus der Gemeinde Altstätten
wo sie sich einige Zeit aufhielt, weggewiesen. Im Jahr 1865 kam
sie nach Chur wo sie bei Wirth Joh. Gmür auf d. Meier[s]boden als
Kellnerin diente, dann aber als Fabrikarbeiterin in Kost
u. Logis war. Am 6. Nov. gl. J. wurde sie wegen Unsittlichkeit
u. Venerie von dort polizeilich in ihre Heimath abgeschoben.
Vom 24. Jänner 1866 an hatte sie wieder Arbeit in der mechanischen
Spuhterei [?] der Buntweberei in Wallenstadt wo sie schon im vorigen
Jahre vom 20. April bis zum 5. August war, & von wo ihre Auffüh=
rung tadellos bezeichnet war. Wohnung hatte sie im dritten Stok
des Hauses von Anton Bernold an der Stations[?]straße in Wallenstadt.
Bei ihrer Umgebung waltete schon längerer Zeit Verdacht daß
sie im schwangern Zustand sei, war sie aber nicht an sich kennen ließ.
Am 8. April hatte sie eine Gebärmutterblutung, wobei sie auch der
behandelnde Arzt trotz ihres Widerspruches von ihrer Schwan=
gerschaft überzeugte. - Am Morgen d. 11. Juli 1866 um 1/2 8 Uhr
herum hörte Frau Regula ...pler welche im nämlichen Hause
einen Stok weiter unten wohnte, die Magdl. Zäch die Stiege
hinunter in den Abtritt gehen & etwas das Rohr ab leeren.
Verdacht schöpfend sah sie nach & fand auf einem Absatz des Rohres,
bei ihrem Ki...henferkel [?], einen Haufen verschnittenes, kothiges Fleisch;
sie u. die herbeigerufene Josefa Kinder schöpften dasselbe heraus
u. erkannten Kopftheile und mit Haar bewachsen u. verschnittenen
Därmchen die sich als Körpertheile eines Kindes herausstellten.
Das Bez. Amt wurde sofort benachrichtigt u. die verdächtige Zäch
wurde aretirt u. in Untersuchung gezogen. Aus derselben
resultirte:

1. das bestimmte u. klare Geständniß der Angeklagten
a. Sie habe im Octob. v. J. außerehelich fleischlichen Umgang gepflogen;
b. in der Nacht vom 7/8 Juli l. J. habe sie sodann heimlich vor ihren
Hausgenoßen geboren;
c. das Kind habe sich nicht bewegt sei aber warm ge=
wesen, weßhalb sie ihn für den Fall daß es gelebt, die
Nothtaufe gegeben, dasselbe in eine Schürze gewickelt,
in ihrem Bette verborgen, nachher den Leichnam gesotten, fein
geschnitten u. Theile in den Abtritt geworfen habe.
2. daß mit diesem Geständnisse die objektiven Erhebungen
u. von verschiedenen Personen wahrgenommenen Schwanger=
schaft, die aufgefundenen Körpertheile d. Kindes, die phÿsi=
katsärztlichen Wahrnehmungen u. die Ergebnisse der Un=
tersuchung vollständig übereinstimmen, in diesen Momenten
der volle Thatbestand des eingeklagten Verbrechens
unzweifelhaft vorliegt, die Frage ob das Kind gelebt habe
oder nicht, außer die Entscheidung fällt, indem der
Handlung der Angeklagten nach ihrer Natur keine
andere Absicht zu Grunde lag als die Spuren eines
Deliktes der richterlichen Untersuchung zu entziehen.
Das Kantonsgericht am 12. Sept. 1866 erkannte
in Anwendung von Art. 161 [sic!] II. Satz des StGB die Ange=
klagte sei des Verbrechens der Verheimlichung der
Geburt schuldig u. zu einer Zuchthausstrafe von
4 Jahren verurtheilt.

Betragen.

1866 Octob. 4 Widerspenstigkeit 3 Tag dkl. Zelle 5
1867 Juni 3 Widerspenstigkeit 4 Tag dkl. Zelle 6
1867 Juli 9 Ungehorsam, Trotz 4 Tag dkl. Zelle n

Maria Magdalena Zäch (* 1866)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen KA R.86 B 6 Strafanstalt St.Jakob in St.Gallen, Stammbuch für Weiber Nr. 260, Auszug betr. Zäch Maria Magdalena

 

Bericht von der Gerichtsverhandlung

Weibsperson von nicht übelm Aeussern ...

Maria Magdalena Zäch (* 1866)

Quelle: Tagblatt der Stadt Biel, Band 4, Nummer 227, 25. September 1866

 

__________
Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Aktualisierung: 15.03.2025)
Letzte Änderung der Daten: 2023-06-25
Quellen: Oberriet, Bürgerregister (No. 1188) - Kind
 
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