Häftling No. 154
Joseph Büchel war 1842 bei Haftantritt verheiratet mit Anna Joseph Kobler von Freienbach. Er hatte 4 Kinder.
Als Geburtsort wurde Freienbach angegeben.
Er war von hagerer Statur, 5 Fuss und 9 Zoll gross, hatte braune Haare, Augenbrauen und Bart, blaue Augen und angegriffene Zähne. Blaue Maser am linekn Bein. Kein Vermögen.
Gesundheitszustand: er hatte einen dicken Hals, war aber sonst gesund.
Delikt: Qualifizierter Betrug. Strafmass: 12 Monate. Austritt am 2. Februar 1844.
Charakteristik:
Joseph Büchel war eines in Hohenems verübten Betrugsverbrechens angeklegt (siehe No. 153 des Stammbuchs) und durch Schlussnahme des kleinen Rates vom 14. September 1842 dem Spezialuntersuch zugeführt. In demselben gestand er offen folgendes ein:
Den 27. Juli habe J.J. Stieger in Freienbach ihn von der Feldarbeit geholt, ihm bessere Kleider gegeben und unter der Vorspiegelung eines schönen Gewinnstes ihn mit sich und Anton Büchel von Roggell [Ruggell] nach Hohenems mitgenommen. Auf dem Wege hätten sie verabredet wie sie scheinbar in rechtlichem Kaufe den Adlerwirt Ammann daselbst um Pferd und Wagen betrügen wollten. Er, obschon blutarm habe sich als Käufer hergegeben, den reichen bauern gespielt, und dann unter Zureden des Anton Büchel der ihm 2 Taler Raugeld heimlich zugesteckt, Pferd, Geschirr und Wagen dem Adlerwirt um f 86 abgekauft. In Montlingen habe er dann alles gegen ein mässiges Trinkgeld dem Anton Büchel überlassen.
Das Kantonsgericht verurteilte ihn den 2. Februar 1843 in Bestätigung der des erstinstanzlichen Urteils und mit Anwendung von §§ 196, 198, 200 lit c, 188 1. und 2. Saz, 27. 55 lit c, e, h und K cod. crim. und § 14 lit b des Strafabänderungsgesetzes vom 7. Februar 1839 zu einjähriger Zuchthausstrafe.
Josef Büchel lernte in der Schule kümmerlich Gedrucktes lesen, vergass er aber später wieder fast ganz. Mit seinem Vater, der mit Schweinen handelte, musste er alle Märkte besuchen. So wuchs er in Rohheit und Gleichgültigkeit auf, und als er später ohne Vermögen und bei schwachem Kredit den Schweinhandel auf eigene Rechnung führte, so stumpfte aich der Sinn für strenge Rechtlichkeit immer mehr ab. Mehrere Kinder und ein Jahr lang krankes Weib mehrten seine Not und er musste die Gemeinde um Armenunterstützung angehen die ihm in Bezahlung des Hauszinses zuteil wurde. Bei höchst dürftigen, sittlichen und religiösen Lebensansichten arm, war es für sein Verführer ein Leichtes ihn zu einer ungesetzlichen Handlung zu verleiten, deren Folgen er nicht berechnen konnte.
Beschäftigung:
Den Flechtern zugeteilt abreitete er willig und fleissig.
Betragen:
Über seine Unreinlichkeit hatte man viel zu klagen; nebst dem aber zeigte er bei aller Rohheit viel gute Nützlichkeit und keineswegs verdorbenes Herz. Er gibt alle Hoffnung, dass die empfangene ernste Lehre nicht ohne glückliche Folgen für sein Leben bleiben werde.
Zeugnis:
Joseph Büchel von Freienbach seit dem 4. Februar 1843 in der hiesigen Strafanstalt wurde meistenteils mit Flechten beschäftigt. Er war stets sehr willig und fleissig. Sein Betragen jedoch nicht ganz ohne Klagen. Möchte Büchel als ein pflichttreuer gatte und Vater von nun an redlich tätig sein und auf christlichen Wege wandeln.
[Signiert von Wilhelm Friedrich Mooser-Hilty (1807-1879), von Altstätten und St. Gallen, Reallehrer in Altstätten, erster Direktor der kantonalen Strafanstalt St. Jakob (1839-1858)]

Quelle: Stammbuch der Strafanstalt St. Jakob für die Männer
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