Häftling No. 171
Johannes Zäch "Babes" war 1842 bei Haftantritt ledig und 21 Jahre alt.
Als Geburtsort wurde 'Oberried' angegeben.
Er war von hagerer Statur, 5 Fuss und 3 1/2 Zoll gross, hatte braune Haare und Bart, schwarzbraune Augenbrauen, braune Augen und gute Zähne. Kein Vermögen.
Gesundheitszustand: zur Befriedigung.
Delikt: Qualifizierter Diebstahl. Strafmass: 12 Monate. Austritt am 12. Juli 1844.
Charakteristik:
Joh. Zäch eines Gelddiebstahl bei seinem früheren Meister Joh. B. Schönenberger in Wolfiken [Gemeinde Kirchberg] verdächtig, wurde bei seinen Eltern aufgegriffen und in den Voruntersuch gezogen. In demselben gestand er das eingeklagte Verbrechen offen ein, und wurde darauf mittelst Beschluss des kleinen Rates vom 9. Juni 1843 dem Spezialuntersuch überwiesen, dessen Ergebnisse folgende sind:
1) Ende Aprils entwendete er seinem Meister aus verschlossener Kiste eine silberne Brustkette und verkaufte sie für f 3.45.
2) In der Nacht vom 7./8. Mai stellte er an die Wohnung des Fabrikanten Keller, Gemeinde Kirchberg, bei dem er 3 Wochen früher gearbeitet [hatte] einen Stuhl, um dann die Fensterläufer zu öffnen, und wollte 1 Sackuhr und 1 Tabakpfeife, welche Gegenstände er früher wahrgenommen, entwenden, wurde aber verjagt.
3) Den 24 Mai nachmittags nachdem er eine feierliche Prozession nach Fischingen mitgemacht, begab er sich vor das Haus seines Meisters, nahm den Schlüssen der über der Haustür lag, öffnete ging auf die Firstkammer, sprengte einen Koffer zur Hälfte auf und zog aus demselben einen zwilchenen Handschuh heraus, in welchem sich f 31.15 befunden hatten, entfernte sich damit und verliederte in wenigen Tagen fast den sämtlichen Betrag.
Das Kriminalgericht verurteilte ihn den 12. Juli 1843 in Anordnung von §§ 186 lit b, 187, 55 lit h cod. crim, § 14 lit b des Strafabänderungsgesetzes vom 7. Februar 1839 zu einjähriger Zuchthausstrafe.
Johannes Zäch musste, sobald er das zwölfte oder 13te Jahr erreicht hatte, mit Kornfuhren von Oberriet nach Trübbach fahren, war von da an selten mehr zuhause und ohne alle Aufsicht sich selbsten überlassen. Das ihm vom Vater zu seinem und der Pferde Unterhalt mitgegebene Geld verzechte er meistens mit seinen Kameraden (anderen Kuhrknechten) und gewöhnte sich dadurch immer mehr und mehr ans Trinken. Wenn ihm die Mittel seinen Hang zu befriedigen ausgingen, erlaubte er sich kleine Diebereien, und bestahl so wiederholt auch sein Vater. Mit 18 Jahren verliess der das väterliche Haus um die Zimmermannsprofession zu erlernen, und dann als Geselle in der Fremde zu arbeiten; kehrte aber, da er des Lasters der Trunksucht wegen, nirgends lange bleiben konnte, oft dahin zurück. Das amtliche Leumundszeugnis sagt: "dass er sich von jeher als ein ausgelassener Knabe gezeigt habe, und dass ihm keineswegs das Zeugniss guten Leumunds gegeben werden könne". Von seiner Neigung zu Saufgelagen sprechen mehrere Zeugen, ganz besonders aber die Art und Weise, wie er das gestohlene Geld wieder durchgebracht hat.
Beschäftigung:
Der Schreinerei zugeteilt arbeitete er nicht ohne Gelingen, ja er hätte bei beständigem Eifer ein der kurzen Zeit ein ziemlich brauchbarer und flinker Arbeiter werden können; aber er wollte nicht gerne gehorchen, wollte alles nach seinem Kope machen.
Betragen:
Anmassend frech und lügenhaft in hohem Grade liess er sich viele Vergehen zu Schulden kommen und nur eine konsequente Strenge konnte ihn innert den Schranken der Ordnung erhalten.
Die Strafzeit war für ihn viel zu kurz, als dass sie ihn zum Gehorsam und zur Pflichttreue für die Dauer hätte gewöhnen können.

Quelle: Stammbuch der Strafanstalt St. Jakob für die Männer
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