Nachlassregelung
Benefizium Inventarii
Nach dem kürzlich erfolgten sel. Hinscheid der Frau Wittwe
Maria Johanna Sartory, geb. Müller von Friedberg,
welche seit dem Monat Mai 1830 eigene Haushaltung führte,
wurde beim Vorhandeseyn minderjähriger Erben, von
den betreffenden Vögten, das Benefizium Inventarii über die
Verlassenschaft der Verstorbenen nachgesucht und erhalten. Dem=
zufolge werden anmit alle giejenigen, welche an der Verstorbenen
etwas zu fordern haben, oder an selbe zu thun schuldig sind,
eingeladen, ihre Ansprachen oder Schuldigkeiten bis den 30.
April l.J. bei dem unterzeichneten Amt um so gewisser einzu=
geben, als später wegen allfälligen Ansprachen an die Verstorbene
ab Seite der Erbsmassa weder Red' von Antwort mehr gegeben,
die Schuldner hingegen um ihre Schuldigkeiten belangt würden.
St. Gallen, den 25. März 1835.
Das Bezirksammannamt St. Gallen
Quelle: Der Erzähler (Zeitung) 27. März 1835
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