Hofteilung Oberriet 1790 bis 1793

Die folgenden Protokolle sind unter Wahrung der ursprünglichen Schreibweise und des Zeilenumbruchs wiedergegeben.

28. Februar 1790

Hofteilet Oberriet 28. Februar 1790

Den 28. Febr. 1790 hat Hr. Amtshofammann Joh. Jakob
Wüst in seinem Haus von allen 5 Roden geladenen Rath gehal=
ten, zuvor aber in der Kirche öffentlich rufen lassen, daß
alle Richter und Räthe, sowohl von allen 5 Rhoden die Ausschüß,
welche jede Rod bestellt, erscheinen solle. Ursach, weilen
die Holzrod sich anheischig machte, die Hofschuld auf die Mann=
schaft zu verteilen. Hernach den ihren Antheil der Holzrhod wil=
lens seien zu bezahlen.

Es soll und muß dann auch zudem die Landkommunikati=
onsstraßen auf getheilt werden, und sind also fol=
gende erschienen. Als von Oberried: Hr Sekelmeister
Wüst, Richter Jakob Weder, Johannes Baumgartner und
Johannes Wüst Antonis. - Räthe, Johannes Wüst, Leodegar
Kühnis und Jakob Thurnherr. Ausschuß, alt Hofschreiber
Ulrich Dietsche.

Von der Holzrod: Richter Jakob Kühnis, Joseph Ammann
und Franz Stiger. Räthe, Jakob Stieger und Johannes Büchel.
Ausschüß Landvogtammann Stieger und sein Bruder Kaspar,
Ammann, Josef Kobler Julianes am Hard.

Von Eichenwies: Richter Joseph Wüst und Jos. Zäch, Räthe
Jakob Baumgartner und Jakob Wüst und Ausschüß Hr
Althofammann Joh. Jakob Lüchinger.

Von Montlingen: Johannes Zigerlig und Joseph Schegg,
Räthe Anton Thurnherr, Johannes Mattle Meßmer u. Joseph
Zäch Karlis. Ausschuß Johannes Schegg.

Von Krießern: Richter Johannes Langenegger, Räthe Joseph
Lüchinger und Johannes Hutter Meßmer, als wird bei dieser
Versammlung die Hofleuterechnung vorgelesen worden und
bleibt der allgemeine Hof von den obern 5 Roden Schulden: f. 3718
zieht sich davor ab das Weggeld für 1790, 159
bleiben also die oberen 5 Roden gemeinsam schuldig fl 3559.

Als wird nach gehaltener Umfrag erkennt, daß die Hofschuld zur
Roden weis nach der Mannschaft solle vertheilt werden, um jeder
Rod dasselb zu überlassen, dasselb zinsen oder zahlen.

Die Landstraß anlanget, ist auf Hinterbringen also verordnet
worden, von der Stampfbrug, bis zu dem Mooser Kreuz 4 Schuh
nur ein Schuh. Vom Mooser Kreuz bis zur Stoffels Trenke 3 Sch.
und ußen herein nur 1 Schuh. Von Stoffels Trenke durch
das Dorf Oberried hinunter bis zur Metzbrug 2 Schuh, ussen
herein nur 1 Schuh. Von der Metzbrug durch den Lootamm
hinaus 1½ Sch., war solcher Gestalten abgetheilt.

Die Communications Straßen sollen hernach verordnet und
abgetheilt werden.

Den 10. Jenner 1791 sind die Ausschüß der 5 Roden in Hr Hofammann
Joh. Jakob Wüsten Haus berufen worden. Als von Oberried: Richter
Jakob Weder, alt Hofschreiber Dietsche, Leodegahre Kühnis und


Johannes Thurnherr. Holzrod: Johannes Gächter Jung, in Kobelwald
Kaspar Ammann, im Moos, Jakob Stieger Schneiders, im Freienbach
und Jos. Kobler Julianes im Hard.

Eichenwies: Hr Althofammann Joh. Jakob Lüchinger, Jos. Wüst des Gerichts
Montlingen. Antoni Thurnherr, Johannes Mattle Meßmers, Joseph
Zäch Kortis und Johannes Schegg Jokhes.

Kriessern: Richter Joh. Langeneger, Richter Johannes Thurnherr und
Joseph Lüchinger des Raths.

Als hat Hr Amtshofammann Wüst erstlich vorgestellt, wie das letzt
hin den 28. Februar 1790 ein ehrsamer Rath vor dem damals gegen=
wärtigen Ausschüße abgefasset, daß die Hofschulden, und alsdann
die Land und Communicationsstraßen in 5 Teil nach der Mannschaft
der Roden vertheilt worden, seie die Frag, wie und was gestal=
ten man dieß Geschäft vornehme und ergreifen wolle, damit
man nicht in Prozess und unnötige Kosten gerathe, nach einer
hoch u. niederen Landesobrikeitlichen Ermahnungen.

Das Begehren der Holzrod und Montlingen, daß die Land- und
Kommunikationsstraße, und die Hofschuld auf die Mannschaft zue
verteilen.

Holzrod seie willens ihr Antheil der Hofschuld zu bezahlen. Das
Begehren der Rod Krießern ist, daß man zuerst den Nutzen u.
dann hernach die Beschwerden vertheilen wolle, weilen man ihnen
die Beschwerd der Rheinwuhren auch nicht abgenommen u. ihnen
dieselbe überlaßen habe. Es wäre unbillig, wenn sie für 3 Mann
Beschwert und hingegen nur für 1 Mann Nutzbarkeiten zu beziehen
haben sollten. Prodestieren gänzlich wieder diese Theilung u. geben
weder Red noch Antwort bis man ihnen soviel Nutzen, als
sie Beschwerden haben, zue Theile, wohren deßwegen abge=
treten und nicht beigestimmt.

Hierüber eine Umfrag ergehen lassen, und durch Mehrheit
der Stimmen erkennt, u. dann unterm 28. Febr. abgefaßten Raths
erkanntnus gänzlich beigestimmt, und der Abänderung von eeh=
liger Abtheilung billich erfunden, daß weil die Straß sehr
ungleich gut zu unterhalten u. die Materialen ungleich weit
von derselben entlegen. Also ist man folgenter Maßen in
Einigkeit gekommen, daß von der Stampfbrug oder derselben
Anstösser hinweg bis zu Stoffelstränke nur 3 Sch. gerechnet.
Von Stoffelstränke durch das Dorf Oberried hinunter und
durch den Lootamm hinaus bis zu dem kötenen Brügle, wo
Kobelwald auf das Bahnried fart, nur 1½ Sch. berechnet. Von
diesem Brügle hinaus dann bis an die Altstädter Grichten
nur 1 Sch. berechnet werden.

Die Kommunikationsstraß betreffend, ist bei dieser für gut
erfunden, daß die Straß vom Küfers Gater hinweg bis an
das Dorf Kobelwald bei Valentin Stiegers Haus u. von
des Hr. Hofa[mmann] Lüchingers Scheiterschopf hinab bis auf Kriessern
zu dem alten Tämmle sollen diese beide Straßen für Kommunika=
tionsstraßen gehalten und gerechnet werden.


Was dann aber andere bei und Nebenstraßen in alle Roden, solle
für dießmal eingestellt sein. Nur die Rod Oberried behalt sich
vor, wann künftig Sach währe, daß von der haupt Landstraß, das
ist von Stoffelstränke bis an Rein die sogenannte Moosgaß
sollte obrigkeitlich gemacht werden, als ein ehrsames Gericht
im Oberried, wegen der Fuhr durch die sogenannte Endersgaß
fremde und heimische, durch vermelte Landstraß und die
genannte Moosgaß zu fahren erkennt u. Vorwissen hat,
so sollen anmit alle 5 Roden ihr Antheil haben und
die Beschwert helfen tragen.

Ferner belangete Bettelgaß ist nicht erörtert, wie selbe
gemacht und unterhalten werden solle.

Macht die Holzrod den Vorbehalt, wegen der Straß
von der Moosmühle gegen Kobelwald und bis auf
Kobelwies, daß man diese Straß obrigkeitlich
gemacht und unterhalten werden solle, so sollen
alle 5 Roden Anteil derselben haben und Beschwert
helfen tragen.

Die Gätter und Bruggen, so auf der hohen Straß nöthig, sollen
zu jeder Zeit von Hofs wegen gemacht u. unterhalten werden.
Folgen die Abtheilungen der hohen Landstrass auf die Roden,
Dörfer und Flecken. - Als erstlich: sollen Freienbach,
Rehag, Moos, Kobelwald und Grubach, ihr betreffenden
Anteil von der Strampfbrug der Rüthner Gerichten
bis gegen Stoffelstrenke, oder soweit es ihnen nach
Proportion betreffen mag, den uber nam schuldig sein,
und dann

2t Die Rode Oberried durch das Dorf wie obige, soweit
es ihnen treffen werde.

3. Die Rode Eichenwies

4. Die Rode Krießern

5. Die Rode Montlingen

6. Und dann die übrigen der Holzrode, als Kobelwies u.
Hard den untersten Teil der Straß bis an das Gericht
Altstätten.

Den 14 Jänner 1791 wurde die Land und Komunikations=
straße bemeßen und durch Kaspar Stieger Küfer, berech=
net und jeder Rod ihr betreffenden Theil zugestellt
werden.


Folget das Moos, soviel die Landstraß in sich haltet, nämlich:
von den Rüthner Grichten bis zu Stoffels Trenke, Stangen
zu 10 Schuh ………… 552
macht an Schuh ………… 5520
von der Tränke durch das Dorf Oberried
bis zu der Metzbrug bei Hr Hofammann
Lüchingers Haus an Stangen ………… 500
macht Schuh ………… 5000

Von v.melter Brug bis zu dem kötenen Brügle auf
Lootamm gegen de Metlengater Schu ………… 2980
von dem kötenen Brügle bis an die Grichten
Altstetten an Standen ………… 269½
macht Schu ………… 2695
ganze Summe der Stangen ………… 1619½
Summe an Schuhen ………… 16195

Weilen aber den Rüthner Grichten herab bis zue Stoffels
Trenke 3 Schu nur für 1 Sch. berechnet und über=
nommen worden zu machen.

Trift also denen in Freienbach, Rehag, Moos,
Kobelwald, Grubach zu 98 Mann, Sch. 55820
für alle Zeit zu unterhalten. Weilen aber der Streck
von den Rüthner Grichten bis zur Tränke nicht
hinlänglich, so wurde zur Erfüllung desselben
Entwerts der Trenk, gegen dem Dorf Oberried
noch Sch. ………… 93
zugemessen, betrift also auf jeden Mann Sch. ………… 56½
und ihnen also jedem Mann von allen Roden des
Hofs 5½ Zoll zu gegeben betreffen hat, weil von
Stoffels Tränke bis zu dem kötenen Brügle auf
dem Lootamm nur 1½ Sch. für ein Mann berechnet
worden ist.

Der Bezirk der Rod Oberried erstrekt sich bis zu
alt Haschieren Haus für 156 Mann jedem 28 Sch. 8½ Zoll
Summa des ganzen Stracks von Stoffels=Tränke und
dessen Holzbaum March hinweg an Stangen 447: 8½ Zoll.


Macht an Schuhen ………… 4478: 6 Zoll
dann der Rod Eichenwies für 58 Mann jedem Mann 28'
8½ Zoll, macht an Stangen ………… 166½
an Schuhen ………… 1665

Von der Rod Eichenwies über den Lootamm hinaus
der Rod Kriessern für 63 Mann also auf jeden
Mann 28 Sch. 8½ Zoll, macht an Stangen 180, 8 Sch. 7 Zoll
an Schuhen ………… 1808

Von der Krießer hinaus kommt die Rod Montlingen
mit 102 Mann, jedem Mann ………… 19 Schuh ½ Zoll
macht an Stangen ………… 196: 7 Sch. 9 Zoll
an Schuhen ………… 1967 - 9 Zoll
trift also 5 Sch. weniger bis zu dem kötenen
Brügle.

Kobelwies und Hard haben zu 36 Mann
betrifft an Stangen ………… 69: 4½ Zoll
an Schuhen ………… 694½

Bis zu dem ußern Mettlengater od. Gricht Altstetten
an gleichem Dato sind die Kommunikationsstraßen
bemessen und Ertragen an Stangen ………… 2183
an Schuhen ………… 21830

Also hat die Holzrod an dieser Straß übernommen, die
Kommunikationsstraß von Valentin Stiegers
Haus hinweg und hinab bis nahe zu des Küfers
Gater für 135 Mann ………… 537: 7½ Sch.
Macht Sch. ………… 5737: ½
Trifft jedem Mann ………… 42½ Sch.
Und sind also die Kommunikationsstraßen allent
halben gleichgeacht worden.

Die Rod Oberriet hat ihren Bezirk von Hr Hofammann
Lüchingers Scheiterschopf hinab bis Montlingen
zu Johannes Matle Schneiders Haus in der Bitze genannt


also zu 156 Mann, jedem Mann 42½ Schuh, macht Stangen 662: 8 Sch.
an Schuhen ………… 6628

Von des Schnieders Haus hinweg bis in das Tännele die
Rod Eichenwies mit 58 Mann, jedem Mann 42½ Sch.
Trifft Stangen zu 10 Sch. ………… 246: 3 Sch.
an Schuhen ………… 2363

Von dort aus dem Tännele hinunter die Rod Montlingen
bis in das Dorf Krießern mit 102 Mann, also jedem
Mann 42½ Sch.
trifft an Stangen ………… 433: 3 Sch.
an Schuhen………… 4333

Und dann die Rod Kriessern durch ihr Dorf
hinunter bis zu dem Damm im Lindenloch mit 63 Mann,
jedem 42½ Sch.
trifft Stangen ………… 267: 6½ Schuh
an Schuhen ………… 2'676½

Den 16. Febr. 1791, abends kamen die Ausschüße
mit mehreren Beimänner aus der Holzrod, mit vermelten
bei Amtshofa[mmann] Wüst, was die Ursach sei, daß die
Roden Theilung keinen Fortgang habe, und seie
versprochen, daß man ihnen den Konto der Hofschuld
zu Handen stellen wolle, sie seien Willens
ihren Anteil zu bezahlen.

2. Glauben sie, man wolle durch den angestellten
Rechtstag die Teilung zu verspehren.

3.tens Weilen der Hof Diepelsau uns ein Kapital schuldig,
dieselbe an bessere Hofschuld verwendet werden
solle.

4tens Sollen die Dorfschaften gleich andere Gemeinden
bemessen und welche Haus und Stall auf der Gemeind
stehen haben, und zwar auf den besten Blätzen, alles
versetzt und überbauen sein, und hingegen sie,
auf ihrem Eigenthum Haus, Stadel und Tummelplatz
haben müßen, also und deßwegen am Bredentieren,
sie ob all andern Gemeinden nach Billigkeit einen
Gegensatz, sollt dann aber die Teilung in einen weiteren


Aufschub gebracht werden, also Streit, Umtrieb und Kösten=
aufwand darüber getrieben werden, wo doch bekannt,
daß schon große Kösten und Schulden vorhanden, und habe
den armen Mann fast ohnmöglich zu bestreiten, sollte aber
die Theilung fürhin nicht schleuniger fortgesetzt werden,
so währe man genötiget, weitere Hilf und Rath zu suchen.

Den 17. Febr. hat Hr. Amtshofammann Wüst die Ausschüss
von 4 Roden in sein Haus berufen und denen der
Holzrod ihr Begehren eröffnet und vorgestellt.
Also von Oberriet erschienen:
Leodegar Kühnis des Raths, alt Holfschreiber
Ulrich Dietsche und Altsekelmeister Thurnherr.
Eichenwies: Hr. Althofammann Jakob Lüchinger und
Richter Joseph Wüst.
Montlingen: Antoni Turnherr, Jos. Zäch Karlis und
alt Meßmer Johannes Matle, alle des Raths.
Kriessern: Joseph Lüchinger des Raths, Richter
Johannes Turnherr und Joseph Baumgartner, Schreiner.

Als ist auf das Begehren der Holzrod, durch die Ausschüß
der 4 Roden einhellig erkennt und beschlossen worden:
daß weilen 2 Hr. Landvögt über die Reinwuhrbe=
schwerden gesprochen, so solle also über die Nutzbarkeit
auch gesprochen werden, man wolle an noch 8 Tag
zuwarten, ob die Holzrod den Rechtstag ansagen oder
nicht. Nachdem aber die Holzrod zugewartet und
immerhin dem Hofa[mmann] überlasten und an der Teilung
getrieben, so ist Hr. Sekelmeister und Jakob Weder,
Richter zu Hr Landvogt auf Reinegg geschickt worden,
um einen Rechtstag anzuhalten, und ist folgender
Befehl an alle Roden geschickt worden laut Inhalt.
Auf künftigen Montag, den 21. dieß sollen die Beamteten
und Ausschüß von allen 5 Roden des Hofs Oberried
mit und nebet denen 2 Hr. Inspektoren zusammentreffen,
um sich wegen vorhabenter Theilung in Freundlichkeit


miteinander zu vergleichen, sollt dann wieder verhoffen
der Versuch einer gütlichen Uebereinkunft fehlschlagen,
so sind sämmtliche Parteien vorgeladen und Mittwuchen, den
23. dieß morgens um 9 Uhr vor hiesigem löbl. Landvogtei=
amt, ihre Gründ und Gegengründ vorzubringen u. den
rechtlichen Bescheid abzuwarten.

Gegeben aus hoch obrigkeitlichem Befehl, Reinegg,
den 14. März 1791 Kanzlei Rheintal.

19. März 1791

Den 19. Merz 1791 wurden die Ausschüss der 4 Roden
in Herr Althofa[mman] Wüsten Haus berufen.

Nämlich: Krießern, Montlingen, Eichenwies u. Oberried
mit diesem, daß weilen von Hr Landvogt Zwiekhe Johann Heinrich Zwicky (1752 - † 1798)

Landvogt in Rheineck. Er repräsentierte den Stand Glarus.

ein Befehl ankommen, daß alle Ausschüss den 21. dieß
zusammen berufen werden sollen - also es nur
deßwegen die Frag sei, wie und was gestalten
man sinnet, das Geschäft z vorzunehmen zur Aus=
weichung Prozes und großen Kösten, doch aber
der Holzrhod ein zu geringen Teil der Rheinwuhr=
beschwerden gesprochen. Hingegen aber gleich andern
Roden nach der Mannschaft beziehen wollen. Worüber
einhellig beschlossen: daß weilen der Holzrhod für ihre
Rheinwuhrbeschwerden nur jährlich 210 Fuder Stein.
In dieser Abtheilung, als der Rod Kriessern 180
und der Rod Montlingen 30 Fuder zu führen
schuldig sein sollen. Und dann hingegen die Rod
Kriessern sich anheischig machen, mit 8 oder 10 Mann
gleich der ganzen Holzrod mit 180 Fuder Stein
ihren Antheil habenden Rheinwuhrbeschwerden
zu allen Zeiten, und jährlich dahinzuführen ver=
obligieren wollen, in gleicher Maß anerbietet sich
ein Mann von der Rod Montlingen, als würde über
diese Ungleichheit einhellig bestimmt, daß weilen


Hr. Landvogt Zwiekhi mit solchen Gleichheiten über die
Beschwerden gesprochen, so finde man gut, daß er über
die Nutzbarkeiten eben mäßig zu sprechen haben sollen.
Um sich darin zu ersehen, mit was vor einer maßgeblichen
Gleichheit er sich zu erkennen gebe, das ist, ob er die Ungleich-
heit der Beschwerden beobachtet, oder ob er der Nutzen nach
der Mannschaft in seinen Rechtsspruch auszufellen gesint
sein möchte.

Wo billich der Holzrod an der Nutzbarkeit, nach der Abtheilung
der Beschwert zuerkennt werden sollte, und doch bei
ersterer Anregung dieser Theilung durch das Maior ein=
hellig war, von allen 5 Roden: Nutz- und Beschwert
nach Proportion der Mannschaft zu vertheilen und
also die Beschwert, vor dem Nutzen zu vertheilen, war
der Beschluss aller 5 Roden, und vorzüglich die Holzrod
sich aller Beschwerden zu ertragen und übernemen
anerboten haben.

Den 21. März 1791 waren die Ausschüß der 5 Roden
über hoch obrigkeitlichen Befehl, nebst denen zwei Herrn
Inspekter als: Me[i]nrad Sondereger, Hofa[mmann] von Balgach
und Hofa[mmann] Galleser Rudolf Galluser (1753 - † 1815)

Wuhrinpektor

Geboren am 13. März 1753 in Berneck.

Sohn des Joachim Galluser (1724 - † 1793) und der Katharina Sonderegger (1726 - † 1782). Heiratete am 16. Juli 1776 die Anna Maria Schelling (1753 - † 1788). Kinder: Joachim Gallusser (1777-1845), Felix Galluser (1780-1786), Anna Katharina Gallusser (1782-1843), Johannes Galluser (1783-1858), Rudolf Gallusser (1785-1849) und Anna Maria Galluser (1787-1863).

Verstorben am 28. August 1815 in Berneck.
von Bernegg, die Ausschüß von
Holzrod: Richter Josef Ammann, Johannes Gächter Jung
und Kaspar Stieger Hanters, alle 3 aus dem Kobelwald.
Kaspar Ammann im Moos, Kaspar Matle im Rehag,
Jakob Stieger im Freienbach der Kasper genannt, und
Jos. Kobler, Julianes am Hard.

Montlingen: Antoni Turnherr, Josef Zäch Karlis und
Johannes Matle alt Meßmer, alle 3 des Raths.

Von Kriessern: Richter Johannes Turnherr und Johannes
Huether Messmer des Raths.

Herr Hofa[mmann] Wüst stellet allen anwesenten Ausschüssen
vor, was die Ursache sei, daß man zusammen berufen
worden, solle also sich eine Rod nach der andern bedenken,
dieser Sache Rath zu geben, und jeder sich nach bester
Meinung erklären, daß man dieser Sache den Beschluß
machen möchte und als jeder zur Ausweichung Streit,
Prozes und Kösten bester Maßen bedacht und also nicht Einer
den Andern zu schädigen suchen solle.


Da nun die Stimmen der Roden vernommen, und selbe sehr eigenmäßig
vorgefallen, vorzüglich die von der Holzrod das Kreuz der Beschwerden,
den andern 4 Roden aufzubürden, und sie sich davon loszureißen
willens wahren.

Als wurde von denen Hr. Inspektoren befohlen, daß die Ausschüß
von jeder Rod, sich mit einem stündigen vordank miteinander be=
rathen sollen, war noch die Ausschüß eine Rod nach der andern
vorberufen und die Entdeckung ihres Willens vernommen.
Als hat erstlich, die Holzrod sich dahin erklärt, daß weilen über die
Rheinwuhrbeschwerden gesprochen, so solle es gänzlich dabei
bleiben.

2tens Verlangen sie, daß man ihnen, welche auf dem Eigenthum
sit-zen, auch soviel guten Boden zumesse, als wie diejenigen
besitzen, welche ihr Haus und Stadel auf der Gemeind und auf
den Vorrechten haben, sie sollen auch so viel in Hofsekel
zahlen, als diejenige, welche in allen Roden auf den Gemeind
sitzen, wo man ihnen auch so viel Boden zumessen würde.

3tens Verlangen sie, daß man ihnen von dem Tratt zwei
Viertelland guten, und zwei Viertelland rauchen Boden
zutheile. Alsdann wollen sie sich mit diesem begnügen lassen
mit Vorbehalt, solchen Betrag ihrer zu hinterbringen.
2 u. drittens. Eichenwies und Oberriet hat sich dahin verstanden,
daß jedem Hofmann in allen Roden ca. 3 oder 4 Viertel=
land Boden, doch zu wenigsten Schaden, Trieb und Tratt zu=
theile, welche aber Garten, oder anderen Gemeindsboden unter=
handen haben, solle jedem solches abgerechnet werden.

Was die Häuser, Städel oder andern Gebäude auf der Gemeind
belangt, solle nach der Billigkeit, das ist klein oder groß, viel
oder wenig Tummelplatz, also nach dessen Gebrauch der Auflag
gemacht werde.

Nebst diesem wünschten sie, daß es bei Hr. Landvogt Blatmanns Franz Joseph Blattmann (1728 - † 1792)

Landvogt in Rheineck. Repräsentierte den Stand Zug.

Geboren am 3. Juni 1728 in Oberägeri. Sohn des Johann Christian (10. November 1694 Oberägeri - 12. März 1772 Oberägeri). Verheiratet mit Maria Barbara Studerus.

Katholisch, von Ägeri (heute Oberägeri). 1765-1792 Stadt- und Amtrat und Gemeindevorsteher von Ägeri, zwischen 1764 und 1792 oft Zuger Standesgesandter, 1776-1778 Landvogt im Thurgau, 1784-1786 Landvogt im Rheintal, 1781-1783 und 1790-1792 Ammann. Leutnant. Gebildeter Anhänger der Franzosen-Partei im Kanton Zug.

Verstorben am 18. Mai 1792 in Frauenfeld.

Urtheil sein Verbleiben haben würde, daß auch die titulierte
Fuder Stein der Holzhod gegen Krießern und Montlingen bei
guter Winterszeit an Ort und Stelle zu führen schuldig sein
sollen, als auf Krießern 180 Fuder und auf Montlingen
30 Fuder Stein. Wie auch nicht weniger solle die Holzrod die
Schuldigkeit haben, in allen Nothfällen gegen denen 4 Roden
wie bis anhin, vorzüglich aber denen von Krießern und
Montlingen Hilf leisten, auch solle dann der übrige Tratt=
boden in Berg und Tal, in eine Trattordnung gestellt werden.
Übrigens sollen die Wäld und andern Tratt unvertheilt
verbleiben, beinebens behalten sie sich der Abolation des
Landvogts Zwickhi Urtheil vor.


4. Montlingen sagt und erklärt also, erstlich, soll man ihnen die
Wuhrungen in Obernauen ab der Hand nehmen;
2tens, sollen die gemeinten und Waldungen in 5 Theil verteilt wer=
den, nach den Roden; oder aber wann obiges nicht Platz finden
wurde, so solle man ihnen wegen ihrem schlechten Boden
ein Ersatz thun.

5. Die Rhod Krießern sagt: sie verlangen und begehren nicht
mehr, als wie vorhin, daß man ihnen nach Proportion der
Mannschaft die Wuhrungen und Beschwerden abneme und
nach demselben dann ihnen von der Gemeind die Nutznießung
nach den Beschwerden zu teile auch nach der Lag des Bodens.

Den 23. März 1791 ist Hr. Sekelmeister mit mehreren Ausschüßen
und den zwei Inspektoren auf Reineck nebenstehents zu hinterbringen,
und haben folgendes von dem Landvogt zurückgebracht.

Als dann auf heute, als den zue freundlich gemeinter Beilegung
der Rheinbeschwerten, den 5 Roden des Hofs Oberried
angesetzten Rechtstag, unter denen verschiedenen ausge=
schoßenen keine Ausgleichung blatz finden können, - so hat
man zur Erzielung einer solch nützlichen Vereinbahrung für gut
befunden, folgenten Vertrag an vermelte 5 Roden zu tun,
weilen die zwei Roden Krießern und Muntlingen sich beschwären,
daß der Beitrag von 210 Fuder Stein nicht hinlänglich seie,
und selbige in ihren so nammhaften Rheinwuhren zur
Erleichterung, sie in Betrachtung nemen sollen.

1. Ob sie unter einander sich nicht vergleichen, wie diese Erleich=
terung zu allseitig zur Friedenheit einzurichten währe.

2. Oder ob zur Vermeidung eines sehr kostbaren Prozeses
sie sich nicht wegen dem vorgelegten Vergleich deutlicher
und näher vereinigen könnten um solchen der Obrigkeit
so vorzulegen. Dasselbige den Entschluß darüber gütlich
oder rechtlich machen können. Wozue dann ein Zeitraum
von 4 Wuchen anberaubt sein solle, hiebei dann die unter
einer Buß von 100 fl vorgeschrieben vollkommene Standsetzung.


der dopleten Kritz- und Schwelltams in Zeit von 3 Wuchen auf das schärfste
anbefohlen bleibet. - Aktum Amtshaus Reinegg in Brehentin
die wohlgebohrnen und hochgeachtens Hr. Landvogt Zwiekhi
des wohlgebornen fürstl. st. gallischen Hr. Obervogt von
Seilern, Landschreiber Lenbach. Hr. Wuhrinspektoren
Sondereger und Gallesser.

Den 23. März 1791

         Kanzlei Rheintal.

Den 11ten Aprill sind die Ausschüß von Eichenwies und
Oberried in Hr. Hofa[mmann] Wüsten Haus zusammenberufen
worden, in Rücksicht der Rheinwuhrbeschwerd und der
Bodentheilung, wie man selbe vornehmen wolle mit best=
möglicher Ausweichung deren Prozes und Kösten.

Den 13. dito wurden abermalen die Ausschüß der
5 Roden zu gedachten Hr. Hofa[mmann] Wüst vorberufen und
der Rodenteilung vereinbaren könnte.

Den 20. dito die Ausgeschoßenen der 5 Roden in gleicher
Maß, konnte aber nichts zu Stand gebracht werden.

Den 26. Aprill von allen 5 aus Befahl, daß Hr. Landvogt
Zwiekhi, die Ausgeschoßenen bei bemelten Hofa[mmann] Wüst zue=
sammen berufen worden, um sich der mehrgedachten Wuhr=
beschwerd zu vergleichen, wegen der Rodentheilung der
unnötigen Prozeseskösten und Versäumnissen, auf ein
oder andere Art vergleichen und Vereinbahrung getrof=
fen werden möchte.

Nach allem Vorstellen und Ermahnen, haben die von
Oberriedt und Eichenwies sich also erklärt:
Weilen der Arme wie der Reiche an den schon verloffenen Kösten
gleichmäß zu bezahlen habe, so sei nothwendig, solches vor
die Gemeind zu bringen, darmit in wahrzunehmen, ob
der Bauern Will nicht etwa sein möchte, zudem das
man 3 oder 4 Viertelland Boden, doch aber bestmöglich


unverletzung dem Trattgut auf die Haushaltung austheilen wurde,
und jedem an seiner nächsten Gelegenheit.

Holzrhod und Montlingen erklären sich, sie wollen diesen
Vertrag ihren Roden hinterbringen.

Die Rod Krießern antwortet: sie bleiben wie vorhin
bei ihrem alten Satz, sie begehren nicht mehr Nutzen als
Beschwerden.

N.B. sie nicht vor die Gemeind kommen.

Nebst obigem ist von Hofammann Wüst vorgestellt worden,
wie das die von Freienbach und Stein von dem Hof dz. ein
Theil Wald auf den K[i]enberg aberkauft haben, und selbes
willens zu fruchtbaren Gütern zu machen und einfrieden.
Man sei schuldig, ihnen halben Fried zu geben, oder vor
dem Recht red und Antwort zu geben.

Den 5. Mai wird wegen diesem Geschäft zu Reinegg ein
Rechtstag gehalten und gesprochen, daß alle 5 Roden, denen
in Freienbach, wegen von denen von Diepoldsau erkauften
K[i]enberg, halben Fried zu geben schuldig sein sollen.

Den 14. Juni 1791 sind die Ausschüße alle von der Rod
Oberried in Hr. Sekelmeister Wüsten Haus zusamen
berufen worden, und ihnen vorgelesen, was den
26. Mai von allen 5 Rhoden abgefasset worden.

Den 15 dito sind die Ausschüß der 4 Roden in Hofammann
Wüsten Haus berufen worden, wegen der Holzrod,
ein Memmorial gezeigt und vorgelesen hernach die
2 Hr. Hofammann Wüst und Lüchinger zu til. Hr. Obervogt
und Landvogt Zwiekhi abgeordnet und von jeder
Rod ein Ausschuß.

Den 23. dito die Ausschüß von 4 Roden wiederum in Hr
Hofa[mmann] Wüsten Haus zusammen berufen worden.
Als von Oberried Jakob Weder, Johannes Turnherr,
Leodegahre Kühnis.


Eichenwies: alt Hofammann Lüchinger und Josef Wüst.
Montlingen: Antoni Turnherr und Josef Loher.
Krießern: Johannes Langenegger, Jos. Lüchinger
und Johannes Hutter Meßmer.

Als haben die 2 Hr. Hofammann Lüchinger und Wüst
vorgestellt, daß sie mit denen Ausschüssen
der 4 Roden bei Hr. Landvogt Zwiekhi gewesen,
und ihnen vorgestellt, daß die Holzrod gar wenig
Beschwerden an den Rheinwuhren habe, und ihnen
also gesprochen worden sei, so seie gewißlich, daß
man bei diesem Spruch nicht bestehen könne, es
müße ihnen der proportionierte Antheil der
Rheinbeschwerd zugelegt, oder nach Proportion
der Beschwerd die Nutzbarkeit beziehen.

Es haben auch die Holzrod vor dem Rechtstag die Unwahr=
heit vorgegeben und gebracht, wo sie der Obrigkeit
107 Mann eingegeben für ihre Rod, und hingegen
was nun die Nutzbarkeit zu tun währe 135 Mann
in die Rechnung eingegeben haben.

Hiemit verlange man den obrigkeitlichen Rechtsspruch
über die Nutzbarkeit, gleich der Beschwerd den Rheinwuhren.
Ueber eingebrachte Vorstellung erhielte man folgende
obrigkeitliche Antwort: Er spreche über den Nutzen
nicht, sondern er lasse die gnädigen Hr. und Obern dar=
über sprechen, und man glaube, daß der Holzrod an der
Wuhrbeschwerd zuwenig gesprochen, solle die Refion
zur Apolation [Apellation] offen stehen.

Hierauf ist abgefasset worden, man wolle mit Hr Pfalzrath
Gschwend Karl Heinrich Gschwend (1736 - † 1809)

Geboren am 19. August 1736 in Altstätten (katholisch), Sohn des Kilian (Kaufmann und Gerichtsammann) und der Anna Maria Boppart, Gymnasium in Feldkirch und Lyon, Studium der Rechte in Salzburg. Heiratete Maria Franziska Betschart (Tochter des Franz Dominik Anton Betschart, siehe unter '1762-1764'). 1765-1794 im Turnus Stadt- und Gerichtsammann in Altstätten, 1794-1795 Obervogt auf Blatten, Pfalzrat (Bestallung vom 14. Juni 1794, beeidigt am 24. Juni 1794), im Geheimen Rat im Februar 1796. Als versierter Jurist erwarb er sich Verdienste um die Justiz und öffentlichen Sicherheit. 1795-1798 wirkte er als letzter Hofkanzler der Fürstabtei St. Gallen. Karl Heinrich Gschwend, einer der Führer der Freiheitsbewegung in der gemeinen Herrschaft Rheintal, wurde 1798 einziger Landammann der kurzlebigen Republik Rheintal. Während der Helvetik stand er zunächst dem Kantonsgericht als Präs. vor, gehörte 1800 dem helvetischen Vollziehungsausschuss als Justiz- und Polizeiminister an und war 1801-1803 Regierungsstatthalter des Kt. Säntis. Nach der Gründung des Kantons St. Gallen leitete er 1803-1808 als Regierungsrat die Komm. des Innern. Verstorben am 22. Juni 1809 in Altstätten.
in Altstetten zue Rath gehen, ob man mit der
Abolation fürwert fahren solle, oder ob man die
Refison zu einem neuen Rechtsspruch nehmen solle,
wegen der Wuhrbeschwerd gegen der Holzrhod.

Ist also dahin zu gehen, verordnet worden, die 2
Hr. Hofammann Wüst und Lüchinger, Herr Sekelmeister
Wüst, Jakob Weder, dann von Krießern und Montlingen
aus jeder Rhod ein Ausschuß dabei erscheinen soll.


Nach solch obrigkeitlichen Auftrag haben beide Wuhr Inspektoren
mit den 5 Rhoden, als Krießern, Montlingen, Eichenwies, Oberried
und Holzrod, ein Akord und Überkommniß getroffen,
in Ansehung deren Beschwerd und Wuhrungen, wie
hernach folgent:

Nach vieler Überlegung und Zurede haben sich die obern
4 Roden dahin erklärt, daß, welche die obern Wuhrung
bekommen, von Krießern die hinterliegend Au so weit
zu nutzen haben, als die Wuhrung geht, und soll
mögen getrattet werden, aber zu keinen zeiten
gemäht, damit den Stauden kein Schaden geschehen,
und welche die untere Wuhrung bekommen, solle das
gleiche Recht haben, also auch sollen allen Roden das
gleiche Recht zu dienen und sollen die Stauden=Auen
bei der obern Wuhrung gehen bis an den Reutebach [Röthebach],
und das untere Theil Wuhrung oder Auen bis an den
Felddamm.

Die von Seite Krießern haben ihre Wuhrung unter=
halb gezogen, und solle ihnen von oben hinunter
5033 Schuh abgenommen werden, welche alle 5 Roden
sollen gemeinsam unterhalten.

Auch haben sich alle 5 Rhoden dahin verstanden, denen
von Montlingen an ihrer Beschwerd beizutragen,
alljährlich 55 Fuder Stein auf ihre Wuhren
zu führen nach der Mannschaft, und solle geschehen
unter Aufsicht eines Amtmanns und unter dessen
Aufsicht solle solches geschehen an gleichem Tag, damit
die Montlinger keine Klag zu führen haben.

Auch sollen die Montlinger ihre Staudenauen gehen
bis an den Kirchendamm Experten=Gutachten betreffend die Rheincorrection im Fürstenthum Liechtenstein (Vaduz, 1889, p. 13)

Wir verweisen diesbezüglich einzig aus die Erfahrungen, welche man 1868 und 1871 mit dem Kreuz- oder Kirchendamm unterhalb Montlingen und 1871 mit dem Haberndamm ob Sevelen gemacht hat. Dieselben hatten auch die Eigenschaft von Hinterdämmen und sollten bei oben eintretenden Einbrüchen das unterhalb gelegene Land schützen. Alle Male sind sie aber geborsten. …

Man darf daher sagen, daß solche Hinterdämme bei Ausbrüchen des Wassers in der Regel nicht standzuhalten vermögen und brechen und man daher im Allgemeinen besser thut, auf dieselben gar nicht zu bauen und zu rechnen, sondern die eigentlichen Schutzbauten, Dämme, Wuhre etc. so zu erstellen und einzurichten, daß der Fluß von seinem Bette nicht ausbrechen kann. Ist letzteres nicht möglich und die gewünschte Sicherheit nicht herzustellen, so müssen solche Absperrvorrichtungen mit besonderer Sorgfalt und viel stärker construirt werden als dies gewöhnlich angenommen wird.
.

Auch sollen alle 5 Roden im Fall der Noth wie vorhin
einander Hilf zu leisten schuldig und verbunden sein.


Es haben sich auch alle hoden verabredet, daß künftig hin wo=
möglich auf den leeren Plätzen in den Auen Felben und
Alber zu setzen und sollen jede Haushaltung 10 Stück setzen
und solle die Holzrod auf demo allgemeinen Auen setzen
für dies mal. Künftig aber sollen alle Roden Schuldigkeit
haben, wanns ein Mehreres braucht. -

Die hoche Obrigkeit gesprochen, 150 Fuder Stein. Der Holzrod
sollen zu den allgemeinen Wuhren geführt werden, wo sie
angewiesen werden, von Wuhrinspektoren und Beamten.

N.B. die obern 3 Roden Montlingen, Eichenwies
und Oberried bleiben bei ihren alten Wuhrungen
wie vorhin.

Aufgesetzt von den zwei Wuhrinspektoren
Gallesser Rudolf Galluser (1753 - † 1815)

Wuhrinpektor

Geboren am 13. März 1753 in Berneck.

Sohn des Joachim Galluser (1724 - † 1793) und der Katharina Sonderegger (1726 - † 1782). Heiratete am 16. Juli 1776 die Anna Maria Schelling (1753 - † 1788). Kinder: Joachim Gallusser (1777-1845), Felix Galluser (1780-1786), Anna Katharina Gallusser (1782-1843), Johannes Galluser (1783-1858), Rudolf Gallusser (1785-1849) und Anna Maria Galluser (1787-1863).

Verstorben am 28. August 1815 in Berneck.
von Berneg und Sonderegger von
Balgach in Oberried.

Den 5ten Juli 1791

Akord und Überkommniß der 5 Roden
des Hofs Oberriet.


Hofteilet Oberriet 12. Juli 1791

Den 12. Juli 1791 sind von den 5 Roden die Ausschüße
in Hr. Hofammann Wüsten Haus berufen worden, und
hat Hr. Hofammann Johannes Zäch denselben vorgestellt
wie bekannt, wie daß die Rodenteilung schon lange Zeit
gedauert. - Und über die grosse Kösten wenig aus=
gericht und dato noch wenig im Vorschein sein. -
Wäre also nothwendig, daß man sich, so fern man
zu dem Werk zuschreiten willens, mit einer
bessern Verständniß zusammen schreiten würde.
Und mit einer zu beidseitigen Ausgleichung gelangen
möcht, das ist, daß Einer für Alle und Alle für
Einen zu sorgen bedacht sein solle. -

Sei also die Frag, weilen die Rheinwuhren nach
der Mannschaft vertheilt, deßgleichen auch alle anderen
Beschwerden, wobei also nach der Billigkeit den
Nutzen auf die Mannschaft oder nach der Mannschaft
vertheilen. Und so bei keiner mehr als ihm gehöre
begehren. Und daß mahl nur um das zuthun,
was man zuerst vornehmen wolle.

Nach dem wird abgefasset, und verordnet wor=
den, daß man erstlich die Dorfschaften messen wolle,
und was jede Rode an Mess habe. Es sollen von
allen 5 Roden, aus jeder Rod zwei Ausschüß samt
den Amtsleuten, dazu zu gehen berufen sein, und
solle der Anfang in Krießern im Lindenloch gemacht
werden - wozu Organist Stieger und Kaspar Stieger
und Rudolf Galleser Rudolf Galluser (1753 - † 1815)

Wuhrinpektor

Geboren am 13. März 1753 in Berneck.

Sohn des Joachim Galluser (1724 - † 1793) und der Katharina Sonderegger (1726 - † 1782). Heiratete am 16. Juli 1776 die Anna Maria Schelling (1753 - † 1788). Kinder: Joachim Gallusser (1777-1845), Felix Galluser (1780-1786), Anna Katharina Gallusser (1782-1843), Johannes Galluser (1783-1858), Rudolf Gallusser (1785-1849) und Anna Maria Galluser (1787-1863).

Verstorben am 28. August 1815 in Berneck.
von Berneg als Feldmesser
dahin bestellt worden, und sollen die Dorfschaften
soviel jede Rod unter sich hat aufgezeichnet und Ziel
und Marchen gesteckt werden. Und dann sollen die
Gemeinden so aussert den Dorfschaften liegen ver=
theilt, und jeder Rod nach der Mannschaft auf die 5
Roden ausgesteckt werden.


Dorfschaftenteilung

Als hat Krießern in ihrem Bezirk samt der Lachen so ihr
Dorfschaft begreift in dem Maß 33 J[ucharten] 37203 Sch[uh]
Montlingen ………… 18 J. 32392 Sch.
Eichenwies ………… 21 J. 38195 Sch.
Oberried ………… 37 J. 2519 Sch.
Holzrhod ………… 13 J. 18333 Sch.
………… 124 J. 40442 Sch.

Wegen obgenannten und vertheilten Dorfschaften entstund
einen weitern Kampf zwischen den 5 Roden und Hr.
Hofammann Lüchinger, betreffend den Vorrechten an
Hofstatten, die Vorrechten seien Eigenthum der Güter=
besitzer. Hingegen die 5 Roden behaupten es sei ein
theilbares Gemeindgut wie das andere.

Den 21. Mai 1792 sind die Ausschüß in Hr. Hofammann
Wüsten Haus zusamen berufen worden. - Als Hr.
Hofammann Johannes Zäch, Sekelmeister Jakob Wüst,
Richter Jakob Weder, Johannes Wüst, Antonis, Johannes
Thurnherr.

Holzrhod: Josef Ammann, Kaspar Ammann.

Eichenwies: Johannes Matle, alt Aman

Montlingen: Antoni Turnher und Jos. Zäch Karlis.

Krießern: Johannes Turnherr u. Jos. Baumgartner
Rodmeister.

Wurde erkennt im Beschluß was maßen man die
Geschäfte vornehmen wolle, und der Anfang soll
gemacht werden. Worüber erkennt und beschlossen,
das man zwei Loos machen solle, um den Anfang
unten oder oben zu machen und jeder Rod nach
Proportion der Mannschaft ihren Teil zuzumessen.
Ist also das Loos gefallen, daß der Anfang dieser


Theilung zuoberst auf dem Kienberg, Hinterries, Müser Semel=
berg. Und hernach das ebene Land getheilt werden.

Dieses war nun der Hergang der Seperation der 5 Roden
nach den mehresten Umständen, so sich zugetragen haben.
Welches man zur Nachsicht pünktlich hat beifügen wollen.
Und den lang dauernten, und zum Theil viele Mühe, zum
Theil aber auch vieles Geld kostete, Umtrieb doch aber
unverzüglich fortgesetzt worden, doch daß man nur
denen Geld kosteten Prozessen laut vorherigem Eingang
auszuweichen gedacht war. Und man sich soviel immer
das Maß der Billigkeit zugibt, in Gütigkeit vereinbaret
hat. Anbei aber auch öftermalen die Unbilligkeit mit
der Geduld überschreiten müßen.

Als werden hernach jeder Rod, die empfangeden
Gemeindetheil umständlich auch im Kreis und Marchen
beigeführt, so daß man fürhin jeder Rod die erhal=
tenen Theil hierhin zu finden haben wird.

Anno 1792, den 25. Mai ist durch Hr Amts Hofammann Johannes
Zäch und nachstehende Ausschüß von allen Roden
des Hofes Oberried der Kienberg vertheilt worden
und nach folgenter Gestalten verordnet, abgefasset
und durch die Ausschüsse festgesetzt zu halten er=
mehret und beschlossen worden.

Oberried: Richter Jakob Weder, Richter Johannes Wüst,
Johannes Thurnherr Altsekelmeister, Jos. Lüchinger
Häuslewirth.

Aus der Holzrod: Richter Josef Ammann
im Kobelwald, Kaspar Ammann im Moos, Jakob Stieger
des Raths in Freienbach, und Johanes Könis auf
dem Stein.

Eichenwies: Forster Antoni Zäch, Josef Lüchinger
Schörgis, und Johannes Mattle Antonis.

Montlingen: Antoni Thurnherr des Raths u. Jos. Zäch
des Raths.

Krießern: Jos. Lüchinger des Raths u. Jos. Baumgartner Rodmeister.


Erstlich sollen alle und Eigenthumsgüter, so an die Allgemend
stoßen sich selbsten einfrieden, wie von altersherr
ohn entgeldlich der Gemeindsgüter.

2. Die Alpen betreffend, von Amans Weid der Gemeinde
nach hinauf bis in alten Stoffel oder Forst, sollen
sich selbsten einfrieden ohn entgeld der Gemeinds
waldung, und solle das Holz zu der Zühnung nach
Ausweisung des Alpbuchs und Rechts in den Alpen
genommen werden, was es einem jeden am ge=
legensten sein wird.

3. Ist nach einhellig ermehrt u. beschlossen worden,
das welche Rod den hintersten Teil am Kienberg,
Schindelnspalt [Schindelspalt] genannt in das Loos bekommen
werde, solle die Schuldigkeit haben, die Landstraß
von der Kienbergbrug bis zu dem Strüßler
oder Grünbäch allein in Stande stellen und
zu allen Zeiten unterhalten ohn entgeldlich
den übrigen 4 Roden und ist diesem Theil
zwei Juchard Land zuerkent worden.
Das übrige aber soll gleichgültig nach Propor=
tion der Mannschaft ohne Zusatz getheilt werden.

4. Ist auch abgerechnet und dieser Vorbehalt ge=
macht, daß der Anfang der Vertheilung bei dem
Streußler auf dem Schindelnspalt geschehen solle.
Und wann dann etwas vorschüssig am Maß oder
zuwenig, so sollen alle Roden vor oder hinterwerts
nach Erforderung des Messes weichen, bis jeder
Rod nach Proportion der Manschaft, den gebüh=
reten und betreffenden Theil an Handen gegeben
werden kann. Also dann sollen Haupt und Scheid=
marchen gesetzt werden.

5. Solle je und jeder Theil den andern halben Fried
geben so viel und wo sie zusammenstoßen.


6. Die Friedung hinterhalb dem Diepelsauer Theil allwo
Oberried, Montlingen und Eichenwies ihr betref=
fenden Antheil friedung haben, sollen anstatt
diesem vorhalb angewiesen werden.

Jedoch solle diejenige Rod, so ihren Theil den
Diepolsauer nach bekomen, die Schuldigkeit
haben, denen obigen Roden, so viel Mann sie
am Meß treft, müßen hinterhalb dem d.z. Theil
also viel vorhalb in den gleichen Stand zu stellen
ohne entgeld den andern Rhoden.

7. Die Winterwege und Straßen belangt, sollen
und mögen wie von alters hero gebraucht
werden.

8. Wann es sich begeben würde, daß eine oder mehrere
Roden ihr Theil ausreuten, tratten, oder auf was
Art und Weis es sich begeben würde zu Nutzen
begehrt, so sollen alle und jeder Theil die Recht
haben von der Kiebergbrug den Holder hinauf
bis zu den obersten zu den Diepolsauer Theil
durch zu fahren mit Roß und Vieh, Holz
und andern nach aller Notdurft und Erforderung
der Sache Umständen und Begebenheiten ohne
einigen Widerstand.

9. Die Straß oder Weg von dem Grubach über den
Kienberg hintere bis auf den Schindelnspalt soll
jeder Theil auf dem Seinigen die Schuldigkeit
haben zu allen Zeiten zu unterhalten, ausgenom=
men der Schlipf in dem schmalen Weg genannt,
solle von allen fünf Roden der Weg in Stand
gestellt werden. Also dann solle der dasige Theil
denselben unterhalten zu aller Zeit die Schuldig=
keit haben gleich andern.


Also hat man auf vorstehendes jeder Art ein Looszedel
gemacht und hat dieß zusamen gelegte Loos des
Anton Stiegers Kind auf der Egg im Freienbach
ein Knäblein von circa 5½ Jahr heraus
gezogen und hat den hintersten Theil am
Streußler stoßend Schindelespalt genannt die
Rode Montlingen mit Nº 1. die Rode Krießern
mit Nº 2. die Holzrod Nº 3, die Rod
Eichenwies Nº 4 und die hod Oberriedt Nº
5 an den Diepolsauer Theil stoßend.

1. Also den 26. Mai 1792 hat Hr. Hofammann Zäch
und Hr. Sekelmeister Jakob Wüst mit vor=
stehenden Ausschüßen sich berathen und er=
mehret und festzuhalten gesetzt daß erstlich
das Mäß zu jeder Rod dato auf dem Kienberg
durch die Meßmer Organist Jos. Stieger u.
Kaspar Stieger, Küfer an die Hand gegeben
werde, sein gänzliches Verbleiben haben
solle, daß zu keinen Zeiten mehr keine
Rod noch Privat kein Recht haben solle,
auf keine Weis noch Weg neue Ansprüche
einer oder andern Rod zu machen.

2. Was das Einschränken, Frieden und unter=
hagen anbelanget, soll keine Rod befugt sein,
weder wenig noch viel einzufrieden, bis
und solang alles und jedes von oben bis
unten alles und jedes verteilt sein wird.
Es sollen auch keine Stillstände mehr
genommen werden, sondern von Stund an
mit der Theilung vorwerts gefahren werden.
Also eben jeder Rod ihr betreffenden Theil
zugestellt, so hat Oberried auf vorbemelten
Kienberg den ersten und fordersten Theil
so anstoßt an den Diepolsauer Theil.


Angabe der Marchen zwischen Krießern u. Montlingen.
Zwischen der Rode Krießern und Montlingen
auf dem obersten genannt ein Föhrele mit zwei
Kreuz bezeichnet, dabei eine steinerne March
und von da die Rode Montlingen bis an
den Streußler.


Hofteilet Oberriet 2. Juni 1792

Den 2. Juni 1792 hat Herr Amtshofammann Joh[anne]s Zäch
mit folgenden Ausschüßen der 5 Roden
die Theilung im Hinterries, Obervorstadt,
Wildweg, Mäser und derselben Gegend
vorgenommen zu vertheilen.

Als von Oberriet: Richter Jakob Weder,
Richter Johannes Wüst, alt Seckelmeister
Johannes Thurnherr und Jos[ef] Lüchinger
Häuslewirth.

Eichenwies: Joseph Lüchinger Schörgis, Joh[anne]s
Mattle, Antonis und Forster Antoni Zäch.

Holzrod: Richter Jos[ef] Ammann, Kaspar Ammann
im Moos, Johannes Gächter Jung mit Jos[ef]
Stieger Schreiners im Kobelwald.

Montlingen: Antoni Thurnher u. Jos[ef] Zäch
Karlis. -

Kriessern: Joseph Lüchinger und Joseph
Baumgartner Rodmeister.

Bei diesem Vernehmen wurde angedinget,
und vorbehalten, dass das Holz, so auf be=
melten Bezirk, Land und Boden steht,
als nemlich: tännis und eichis, dasselbe dem
allgemeinen Wesen zu dienen solle.

Der Strack aber in dieser Lage nach der
Breite unten und oben, welche sehr ungleich
derewegen nach Befinden oben 3 Ketten,
sofern es erforderlich und unterhalb
2 Ketten gefahren werden soll, und
dann dieser Bezirk Boden der Höhe nach, das
ist auf und abgezielet und vertheilt werden
müße. Auch daß demnach ein Theil dem
andern ohn widersprechlich so viel die
Nothwendigkeit erfordert offene Weg
und Straßen auf allen Lagen so vorgenommen,


zu vertheilen gelassen sein sollen. Ist also bei dieser
Losziehung der Anfang forderhalb bei dem
Kobelwald gemacht worden, so daß No. 1 der
Rod Oberriet zugefallen, No. 2 Holzrod,
No. 3 Krießern, No. 4 Montlingen und
No. 5 Eichenwies. Es ist auch zu wissen,
daß diese Löös ein Kind von 6 Jahren
des Hr. Landvogtsammanns Stiegers Sohn
im Kobelwald herausgegeben worden,
folget die Anmerkung der Marken.

Den 18. Juli 1792 hat Hr. Amtshofammann
Johannes Zäch mit Zuzug der Ausschüßen,
als Oberriet. Richter Jakob Weder, alt=
Sekelmeister Johannes Thurnherr.

Holzrhod: Richter Josef Ammann und Joseph
Stieger Schreiners. Und ist der Anfang
zu Kobelwies bei dem Scheggen Boden Hage
nächst an der Straß, rechter Seite, so man
Kobelwald zugeht, allwo eine steinerne March
gesetzt worden. Von derselben über die Mittelgaß gegen
Sonnenaufgang 51 Sch[uh] eine steinerne March; von da
53 Sch[uh] in das Kreuz wo in den Felsen gehauen, also
von demselben Kreuz aufwerts gegen Kobelwald
linker Seite dem Knoren nach 8 Ketenen 8 Schu in
ein Rothtänele, von demselben vorwerts 3 Ketenen
in eine Steinenen; von dieser 84 Sch[uh] auch eine steinerne
March. Von dort weiter vorwerts 2 Ketenen 50 Sch[uh]
eine steinerne March. Von dieser wieder 4 Ketenen


26 Sch[uh] eine steinerne March; dahinweg 2 Kettenen wieder
eine steinerne March; von der weiter vorwert[s]
in ein Kreuz so in Felsen gehauen. - Welches
die Rhode Oberried, Eichenwies und die Kobelwälder
Dorfschaft voneinander zu zeigen hat; von diesem
Kreuz dann gegen Sonnenniedergang über die sogenannte
Müser; so Oberried und die ermelte Dorfschaft von
einander scheidt; 34 Sch[uh] eine steinerne March; von
dieser dann vorwerts 99 Sch[uh] in eine Mittel und
steinerne March, so bereits mitten auf dem Müsen=
platz steht; von dieser grädig vorwerts in eine 2 Kettenen
21 Sch[uh] gesetzte steinerne Eckmarch. Von dieser dann
wieder aufwert[s] gegen den Holenstein oder Kobelwald
rechter Hand im Hinaufgehen; 1 Ketenen 48 Sch[uh] eine
steinerne Mark, von dieser 3 Kettenen 7 Sch[uh] vorwerts
in eine steinerne March, welche nächst bei einem
Nußbaum steht. Von dieser um 58 Sch[uh] von der
rechten gegen der linken Seite eine steinerne
March. Von dieser soll es 4 Kettenen 23 Sch[uh]
weit bis zu dem Stägli dem Knoren von dieser March
geht es weiter dem Knoren nach hinauf ob das Kobel=
walder Beckenhaus durch bis in die Eckmarch, welche
oben an Hr. Landvogtsamanns Stiegers Hauseck gegen
den Berg steht. Von dieser Eckmarch geht es weiter
in eine Eckmarch so in des Appenzellersgarten steht,
von dieser Eckmarch geht es ob oder hinten des Appen=
zellers Haus durch gredig 3 Ketten über die Gaß
hinab, bis an die Kolbenfeldmauer, wo eine steinerne
Marchk gesetzt worden. Von dieser March, so bei
obbemelter Mauer steht, geht es gegen den Grubach
bis an das Kleusle zu dem Kestenbaum. Von dieser
als eine Eckmark zwischen Oberried und Holzrod,
welche die zweitheil der Länge nach gegen Kobelwies
von einander scheit. Von dieser Eckmarch dann die
zwei oben am Metzgers Rohn ohngefähr 3 Schritt
ob dem Rohn eine steinerne March. Von dieser
ungefähr 50 Schritt vorwärt[s] in ein Büchele, so


so auf dem Grath steht, ferner ohngefähr 5 Schritt vorwärt[s] eine
steinerne March. Weiter 55 Schritt eine steinerne March,
mehr 29 Schridt vorwert[s] eine steinerne March; ferner
ungefähr 25 Schritt weiter eine steinerne March, mehrs
bei einem kleinen Kriesbäumlein und einem großen Stein.
Von der vorwert[s] in ein klein Mehlbäumle, so auf dem
Knoren steht, als dann von dem Knoren gerade über die
sogenannte Rüthi hinab in eine steinerne March, so
unten an Küfersrüthi nahe am Weg steht, vor der=
selben ungefähr 75 Schritt hinab in einem mit Kreuz
bezeichneten eichenen Stock, wozu auch eine steinerne
March gesetzt worden; von dieser 70 Schritt weiter
abwerts in eine steinerne March, so bei der untern
Rüthigaß oben steht, ferner ohngefähr 40 Schritt ab=
werts in den Hangentenweg in eine steinerne March.
Von dieser weiter vorwert[s] der Halden nach gegen dem
Bad auf den Milchbüchel auf dem Eck eine steinerne March.
Von derselben weiter vorwert[s] eine steinerne March
auf dem Knoren, von dieser dan hinab bis in Scheggen=
boden, welche ungefähr ein Schritt oben am Hag eine
steinerne Mark gesetzt worden. -

Weilen die Rode Oberried mit denen Einwohnern in Kobel=
wald einen Tausch getroffen und dero wegen vorstehende
Marchen, so von Scheggen Boden dem Berg nach hinauf
gehen bis in die Müser und Kobelwalder Dorfschaft,
abgeändert und folgenden Gestalten gesetzt worden, also
zwischen dem vertauschten und der Oberrieter In=
habenden Müserboden die erste March bei der Kobelwal=
der Dorfschaft im Müser. Von derselben ungefähr 45
Schritt bis ins Müsersschützli. Von da ungefähr 45 Schritt
weit eine March, von dieser vorwerts ungefähr 90 Schritt
bei einem holen Kobel, allwo ein Lindenboschen eine
March. Von dieser ungefähr 70 Schritt in die Steig=
gaß in einen Kobel nächst an der Gaß in einen
Buchstock, von da in ein Tännele auf einem Knoren
ungefähr 105 Schritt und letzte, so daß die unterste


und siebente March, gegen den Seflenberg 4 Schritt unter einem jun=
gen Holzapfelbaum; und ist ein Abschlag oder Mittelmarch
allwo Kobelwald aufhört und von dem Oberriedter Theil
scheiden thut.

N.B. Es ist zuwissen, daß Oberried von obigem Abschlag und der
selben March, an noch 100 Schritt lang bis auf Scheggenboden
hat, welches den 28. Juni 1793 geschehen. -


Den 9. Juni 1792 hat Herr Amtshofammann und Beamtete,
nebst den 5 Roden ausgeschlossenen die Kellen, Schiebenstock,
Kirchwegli, Brestegg, Hinterbrand und von dem Bresteg-
gergatter, oben dem Eichwald hinaus bis auf Weichensteinschlößli,
auch das Härdle bis zu dem Hasenbrunnen und hinab bis in
die Müser, unten in den Müserrank bei dem Kobelwalder
Gegensatz oder Dorfschaft, und oben hinter den Garten
bei dem Kriesbäumlein oder Dorfschaft March.

Und dann bei den zwei letztbestimten Arten und Marchen
angefangen, von selben gleichmäss in zweifachen Maaß
gefahren, bis in den Kriesbaum in dem Hüttenbödele.
Von dann aber dieser Bezirk von einer Rod allein nicht auf-
gieng, so soll die andere Rod den Ueberblieb gleich der
vorigen Rod annehmen müßen. Indem weitern,
aber nämlichen, ob dem Eichwald hinaus Schuh für
Schuh, bis die zweite Rod bezahlt sein wird, was dann
aber die andern übrigen Plätz an sich haben, soll man
sich dann auf denselben auch Schuh für Schuh, eine wie
die andere annehmen und also bezahlen lassen, und also
im gleichen Mass vorwärts fahren, bis zu dem
Schlössle, und dann von dort zu dem Schibenstock.
Von dem Schibenstock dann vorwärts gegen dem
Kirchwegle, und hinauf bis in Kobelwald, also fort
Schuh für Schuh und solle soviel das Meß gibt und
wo es trift, jede Rode annehmen müßen, auch
daß ein Theil dem andern offene Steg und Weg
zu lassen schuldig sein soll.

Was anbelangt das Eicheholz, so auf dieß Theilen steht,
was 9 Zoll und darüber dick, über den Schnitt
bemessen dem allgemeinen Wesen zu dienen, was
aber die Kobelwalderstraß betrift, sollen sie das
Kies und Sand an den gelegensten Orten nehmen
mögen und sollen die Theil, so an und gegen Weichen-
stein stoßen bis an den Hag und Knören gehen und
angenommen werden. -


Es haben den ersten Theil oben, und den Müser her an
gefangen mit
Nº 1 Eichewies
Nº 2 Krießern
Nº 3 Montlingen
Nº 4 Holzrod
Nº 5 Oberried

Den 4. Juli 1792 hat Hr Amtshofammann Zäch Beamtete
und Ausgeschossene der fünf Roden den Semmeleberg,
so gegen Arnoldslan liegt, verloset, doch aber vor einem
Bezirk, so theils mit Eichen und Stauden besetzt und theils
aber ein Steinfelsen, welcher zur Vorsorg des allgemei-
nen Hofwuhrs, so ob und unter Krießern liegt gewid-
met und als ein Steinbruch dahin verordnet, welcher
Bezirk bei den Galgenres und ob dem Brunen bis in
Weichenstein liegt und mit Marchen ausgezeichnet ist
und von diesem Ort sowohl die Stein, als das Holz
zu nehmen dem Privatman verboten sein solle.

Der sogenante Fanderst als eine schlechte Lag nicht
bemessen nur überhaupt für ein Juchart in die Rechnung
genomen werden solle, und dann dem daran stoßenden
Theil gänzlich überlassen sein; die Eichen, welche
auf dieß Theilen stehen, sollen, welche mehr als 9 Zoll
über den Schnitt haben, an das allgemeine Wesen ge-
braucht und gezogen werden. Also solle dieser Bezirk
dieses Bergs gleichmäß nach der Manschaft ohne
Nachsehen oder Ersatz vertheilt und jeder Rod
das Ihrige zu Handen gestellt werden, nur daß Weg
und Steg offen gelassen bleiben, damit jeder
ohne Anstand zu dem seinen kommen möge.

Der Anfang zu dieser Theilung solle oben bei dem
Vorderst, wo man mit dem vorigen Semelberg


muß aufgehört und unten bei dem Scheggenboden Hageck
gemacht worden halt also

Semelenbergteilung

N° 1 Holzrod
N° 2 Krießern
N° 3 Eichenwies
N° 4 Oberried
N° 5 Montlingen

Als nun ein Rest wie vorsteht von ungefähr 6 Juchart
an dem Semmelnbergmeß überblieben, welcher da vor-
halb bei dem Galgenrees wie vorhalb bemerkt, von
dort hindurch bis in Weichenstein zu dem dürren
Nussbäumle, so auf Michel Leüchingers Mad steht.
Dieser Ueberrest wird durch die Ausschüß zu
Unterhalt deß in Krießern allgemeinen Hofwuhr,
auch einen jeweiligen Bettelvogt so viel ihm von
einem jeweiligen Amtsmann erlaubt wird, verord-
net werden. -

Nebst diesem dann solle dieser Wald in Bann gelegt sein,
und Niemand erlaubt sein, Holz dort hinwegzunehmen.

Den 9. Juli 1792 hat Hr Amtshofammann Johannes Zäch
Beamtete, als Hr Sekelmeister Jakob Wüst, Hofschreiber
Ulrich Dietsche mit ausgeschossenen der fünf Roden,
von Oberried: Hr Richter Jakob Weder, Richter Johannes
Wüst, Altsekelmeister Johannes Thurnherr und Joseph
Lüchinger Häusliwirth.

Holzrod: Richter Jos. Amann, im Kobelwald, Kaspar
Amann im Moos.

Eichenwies: Joseph Lüchinger Schörgis und Johannes
Mattle Adames.

Montlingen: Antoni Thurnherr, u. Jos. Zäch Karlis, beide des Raths.


Krießern: Joseph Lüchinger des Raths und Rodmeister
Joseph Baumgartner, alle auf dem Semmelberg
einer seits gegen Arnolzlen, zwischen den Rodentheilen
theils Marchen gesetzt und theils Lerchen gezeichnet
und ist der Anfang zwischen Krießern u. Eichenwies
gemacht worden, unten bei dem Bach u. ist die
erste ein Eichele, so auf dem Bachbord steht, von
demselben aufwerts in eine buchene Stauden,
so die sowohl als alle andern mit Kreuz bezeichnet,
wo nächst bei dieser Stauden zwei kleine Tännele
stehen, von diesen etliche Schritt vorwerts in eine
buchene Stauden, ferner etliche Schritt vorwerts
in eine buchene Stauden, von dieser wieder auf-
wärts in eine buchene Stauden, so nahe am Weg steht,
grad unten am Knorren, ob demselben eine
buchene Stauden, nicht weit ob dieser in ein
Rothtännle, so auch mit Kreuz bezeichnet, von diesem
nicht weit bis in das Laubloch in ein Buchele.
Von demselben aufwerts in einem Buchböschen. Von
demselben aufwerts in eine buchene Stauden, wobei
ein Stein liegt. Von dieser weiter hinauf in eine
Buchstauden, von der vorwerts in ein klein Buchis-
stäudle, so auf einem Stock steht, ferner weiter
hinauf in ein buchis Stockle, weiter in ein Buch-
stauden, ferner in ein Buchstauden. Von der
weiter vorwerts in ein Föhrele, so auch wie diese
mit Kreuz bezeichnet; und dann weiter vorwerts
in eine anschene Stauden, von dieser vorwerts in
eine buchene Stauden, unweit einem Föhrle. Von
dieser grad vorwerts in eine buchene Stauden,
so 3 Stauden nahe aneinander stehen. Von dieser
vorwärts in ein Eschele; von dieser weiter
in ein Eichele. Von dieser weiter vorwärts in ein
Eichele. Von dieser weiter bis an das Ort u. Ausgang
und unten am Knoren.


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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 2. April 2023)