Geld im Rheintal

Die Anfänge

Im 9. und 10. Jahrhundert zirkulierte der Denar (Pfennig). Dieser wurde im Verlaufe der Zeit immer dünner und leichter geschlagen, bis letztlich der blechartige, aber noch immer zweiseitig geprägte Dünnpfennig (Halbbrakteat) im 11./12. Jahrhundert resultierte. Dieser wog gerde mal noch 0.4 bis 0.6 g. Um 1160 ging man dann im süddeutschen und nordschweizerischen Gebiet zur einseitigen Prägung über (Brakteaten).

Im 13. Jahrhundert gab es im Bodenseegebiet mehrere Münstätten. Der Zürcher und der Konstanzer Pfennigs prägten den nordöstlichen Raum der Schweiz. Im Rheintal spielte vor allem der Konstanzer Pfennig für eine ganze Reihe von Münzstätten des Bodenseegebiets im 13. Jahrhundert eine grosse Rolle. Am 19. April 1240 erliess der Konstanzer Bischof Heinrich von Tanne ein Münzedikt, das für die Münzstätten Konstanz, St. Gallen, Radolfzell, Überlingen, Ravensburg und Lindau gleiches Gewicht und gleichen Feingehalt der Prägungen festschrieb und auch gemeinsame Vorschriften bezüglich Geldwechsel und Silberhandel formulierte.

Konstanzer Pfennige

Neben dem Konstanzer Pfennig hatte der Heller oder Haller(seit dem 12. Jh. geprägt in Schwäbisch Hall) eine überregionale Bedeutung. Der Heller war ein leichter und relativ geringhaltiger Pfennig (500/1000 fein). 1402 wurde 1 Pfund Pfennige für 2 Pfund Heller gehandelt. Der Angster war eine dünne, einseitig geprägte Schweizer Pfennigmünze (ab dem 14. Jh.). Die letzte Prägung war 1847 in Luzern.

St. Galler Angster

St. Galler Angster (aus dem 1. Viertel 15. Jh.). Fundort: Montlingen (bei der archäologischen Untersuchung der Pfarrkirche St. Johann 1958/59).

Währenddem bislang der Pfennig die Geldlandschaft geprägt hatte (auch grössere Summen wurden in abgewogenen Pfennigen oder aber in Silberbarren beglichen!), kamen im 14. Jh. andere, grössere Münzen in den Umlauf. Es waren dies vor allem Gold­ und Silbermünzen aus Münzstätten aus dem Oberitalien und aus dem lothringisch­rheinischen Gebiet. Der Trend der (geographischen) Durchmischung der Münzen nahm im 15. Jh. weiter zu. Auch in dieser Zeit bildete sich eigene Währungssysteme mit verschiedenen Werten (vor allem Schillinge, Plapparte und Kreuzer). Die Schillinge und die etwas höherwertigen Plapparte (der Unterschied beträgt 3 bis 4 Heller bzw. 1 bis 2 Angster) stammen oft aus den Prägestätten Basel, Bern und Zürich, sowie Konstanz, Überlingen, Ravensburg, Ulm, Stuttgart und Nürnberg. Ende des 15. Jh. neuentdeckte Silbervorkommen im Tirol, später auch in Böhmen, und das Bedürfnis nach grossen Silbermünzen führten zur Ausprägung von Talern (zuerst im Tirol), Dicken (zuerst in Mailand) und Batzen (zuerst in Bern).

St. Galler Plappart von 1424

1421 wurden Plapparte zu 15 Pfennigen in Bern geprägt, als Nachfolger des Schillings. Später prägten die Städte Zürich, St. Gallen (erste Schweizer Münze mit Jahreszahl), Basel, Solothurn, Laufenburg und das Bistum Sitten diese Münze. Bis zur Einführung des Dickens war der Plappart die grösste Silbermünze in der Deutschschweiz. Mit der Zeit wurde er vom Batzen verdrängt (1501 wurde der Plappart als Halbbatzen bezeichnet). Quelle des Bildes: St. Galler Plappart von 1424, Durchmesser 21.5 mm (Münzkabinett Winterthur, Inv. Nr. S 495; Fotografie Lübke & Wiedemann, Leonberg).

An Goldmünzen ist vor allem der Gulden (oder 'Zecchino' in Venedig) zu nennen (Österreich - Münzstätte Judenburg, Ungarn - Münzstätte Buda, etc.). Initial gab es hier den Florentiner Gulden, nach etwa 1380 trat jedoch eine Nachprägung, der rheinische Goldgulden (als Oberbegriff für die Gulden von Köln, Mainz und Trier sowie der Kurpfalz), in den Vordergrund.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde eine Reihe von neuen Nominalen geschaffen. Eines davon war der handliche Batzen zu 4 Kreuzern oder 2½ Schillingen (zwischen Schilling und dem viel zu grossen Taler zu 40­50 Kreuzern gelegen).

In der Schweiz wurde der Batzen zuerst in Bern und ab 1492 in Solothurn und ab 1499 in Konstanz geprägt. Zürich, St. Gallen und die Reichenau folgten um etwa 1500. Um 1535 wurde die beliebte Münze, meist in Form des Halbbatzens, in über 40 Münzstätten hergestellt. Der Batzen wurde ursprünglich in Silber, ab dem 17. Jahrhundert aber in Billon geprägt. Im Rheintal waren Batzen und Halbbatzen aus Isny, Öttingen, München und Zürich vertreten. Zu Batzen aus St. Gallen, Konstanz, Chur oder Kempten gibt es im Rheintal keine Funde.

Der Wert des Batzens differierte im Laufe der Zeit je nach Prägungsort. Im frühen 18. Jahrhundert stand der ganze Batzen bei fünf Kreuzern (1/12 Reichsgulden), der reguläre Batzen bei vier Kreuzern, der Basler und Zürcher Batzen war bei 1/18 Gulden angelangt, der St. Galler Batzen bei 1/17 Gulden.

Kantonalmünzen

Kaiser Friedrich II. gewährte den Berner Bürgern bereits um die Mitte des 13. Jahrhunderts das Recht eigene Silbermünzen zu prägen. Der Standort der ältesten Münzstätte ist nicht bekannt. Im 15. Jahrhundert befand sich die Münzstätte direkt neben dem zwischen 1406 und 1417 erbauten Rathaus. Spätestens seit 1377 besass der Rat die alleinige Verantwortung über die in Bern hergestellten Silberpfennige (deren Feingehalt er jeweils in verschiedenen Münzordnungen festlegte).

Kantonalmünzen

Franken

Am 14. Dezember 1849 erklärt sich der Ständerat mit 31 gegen 8 Stimmen und am 26. April 1850 stimmt der Nationalrat mit 64 gegen 36 Stimmen für die Einführung des französischen Münzfusses. Die ersten Münzen der Eidgenossenschaft wurden in Paris und in Strassburg geprägt. Diese Münzstätten waren privatwirtschaftliche Unternehmungen, standen aber unter staatlicher Kontrolle. In seiner Botschaft für die Errichtung einer eigenen Münzstätte schrieb der Bundesrat 1854:
"Die für die Schweiz in französischen Münzstätten fabrizierten Münzen liessen manches zu wünschen übrig, besonders in Bezug auf die Billonmünzen... Auch die die schweizerischen Prägungen kontrollierenden Beamten kamen ihrer Aufgabe nicht stets in dem für die Schweiz wünschenswertem Masse nach."

Von 1853 an wurde versuchsweise die frühere Münzstätte des Standes Bern am Gerberngraben für die Herstellung des eidgenössischen Geldes benützt. Die Einrichtungen derselben waren jedoch ungenügend. Der Bund beschloss daher die Errichtung einer eigenen Münzstätte bzw. wollte die alte Berner Münze übernehmen und technisch zweckmässig ausbauen. Dem Bundesrat erschien der Kaufpreis von Fr. 115'000.-- kein zu grosses Opfer "gegenüber dem erreichten Zweck der Unabhängigkeit vom Ausland, der Sicherung einer eigenen Aufsicht und Leichtigkeit, für den jeweiligen grösseren oder kleineren Bedarf des Landes zu sorgen." Am 1. September 1855 wurde die "Alte Berner Münze" als erste Eidg. Münzstätte eröffnet.

Die Alte Münze mit dem Münztor am Gerberngraben Münzstätte Bern

Quelle: Die eidgenössische Münzstätte - ein Historischer Rückblick (mit einem Beitrag von Dr. Martin Fröhlich).

Als auch die Räume und die technische Einrichtung der alten "Münze" zu eng und ungenügend geworden waren, wurde nach Beschluss der Bundesversammlung vom 10. Oktober 1902 auf dem Kirchenfeld in Bern eine neue Eidgenössische Münzstätte erbaut und am 2. Juli 1906 eröffnet.

Der Münzumtausch fand in den Jahren 1851 und 1852 statt (im Thurgauer und im St. Galler Gebiet im Mai / Juni 1852).

Die Münzeinlösungsverordnung vom 5. Mai 1852 regelte diesen Umtausch.

Der Regierungsrath des Kantons Thurgau, nach Einsicht des Beschlusses des Bundesrathes vom 3. Mai 1852, betreffend die Einlösung der alten schweizerischen Münzen in den Kantonen Appenzell beider Rhoden, St. Gallen und Thurgau, Behufs der Einführung des schweizerischen Münzfusses im Kanton, verordnet:

§.1. Mit dem 17. Mai 1852 beginnt die Einlösung der alten schweizerischen Münzen, und es tritt gleichzeitig der neue schweizerische Münzfuss in Kraft.

§.2. Die Einlösung dauert zwei Monate. Während des ersten Einlösungsmonats haben die alten Münzen für Jedermann Kurs in neuer Währung nach der Werthung im bundesräthlichen Einlösungstarif.

§.3. Nach Verfluss des ersten Monats, also mit dem 17. Juni 1852, ist Niemand mehr gehalten, die alten Münzen zu irgend einem Kurse anzunehmen, als die eidgenössischen Zoll- und Postkassen und die Einlösungsbureaux.

§.4. Nach Verfluss des zweiten Einlösungsmonats, demnach vom 17. Juli an, sind sämmtliche alten schweizerischen Münzen auch für die Zoll-, Post- und Einlösungskassen ausser Kurs gesetzt.

§.5. Die alten schweizerischen Münzen werden gegen gesetzliche Münzsorten neuer Währung eingelöst nach folgendem vom Bundesrathe festgesetzten Tarif:

Goldsorten

Münzart

Stück

Kurs in Franken

Dublonen von Bern etc. (mehrfache im Verhältnis)

1

22.80

24 Gulden von Luzern

1

45.60

12 Gulden von Luzern

1

22.80

20 Franken von Luzern

1

28.50

10 Franken von Luzern

1

14.25

20 Franken von Genf

1

20.00

10 Franken von Genf

1

10.00

...

...

...

Grobe Silbersorten

Münzart

Stück

Kurs in Franken

Zehnfrankenstücke von Genf

1

10.00

Neuthaler aller Kantone (Luzern ausgenommen)

1

5.78

Neuthaler von Luzern

1

5.75

Neuthaler der helvetischen Republik

1

5.78

Französische von Bern gestempelte 6 Livresthaler

1

5.78

Französische von Waadt gestempelte 6 Livresthaler

1

5.70

Thaler von 2 Gulden von Zürich

1

4.58

Thaler von 1 Gulden von Zürich

1

2.29

Thaler oder 2 Gulden (4 Pfund) von Bern

1

4.35

1/2 Thaler oder 1 Gulden (2 Pfund) von Bern

1

2.15

Thaler von 2 Gulden von Basel

1

4.29

Thaler von 1 Gulden von Basel

2

4.29

Stücke von 20 Batzen aller Kantone

1

2.86

Stücke von 21 Batzen von Neuenburg

1

2.68

Stücke von 10 1/2 Batzen von Neuenburg

1

1.34

Stücke von 14 Batzen von Neuenburg

1

1.79

Stücke von 1 Gulden von Luzern

1

1.86

Stücke von 1 Gulden von Schwyz

1

1.69

Stücke von 10 Batzen aller Kantone, erkenntliche

1

1.43

Stücke von 10 Batzen aller Kantone, abgeschliffene

1

1.35

Stücke von 10 Batzen der helvetischen Republik

1

1.35

...

...

...

Kleine Silbersorten

Münzart

Stück

Kurs in Franken

Stücke von 8 Batzen von Zürich

1

1.13

Stücke von 4 Batzen von Zürich

2

1.13

1/4 Thaler oder Pfund von Bern

1

1.07

1/2 Gulden oder 20 Schillinge von Luzern

1

0.93

1/4 Gulden oder 10 Schillinge von Luzern

1

0.45

1/2 Gulden oder 20 Schillinge von Schwyz

2

1.69

1/4 Gulden oder 10 Schillinge von Schwyz

4

1.69

1/8 Gulden oder 5 Schillinge von Schwyz

1

0.21

Stücke von 15 Schillingen von Glarus

5

3.17

Piecettes octuples von Freiburg ("56")

1

1.41

Piecettes quadruples von Freiburg ("28")

5

3.52

Piecettes doubles von Freiburg ("14")

5

1.76

Piecettes simples von Freiburg ("7")

5

0.88

1/2 Gulden von Basel

4

4.29

1/2 Gulden oder 30 Kreuzer von St. Gallen, Schaffhausen etc.

1

1.05

1/4 Gulden oder 15 Kreuzer von St. Gallen, Schaffhausen und Appenzell J. Rh.

1

0.52

Stücke von 7 Batzen von Neuenburg

1

0.89

Stücke von 5 Batzen aller Kantone, erkenntliche

5

3.52

Stücke von 5 Batzen aller Kantone, abgeschliffene

1

0.65

Stücke von 5 Batzen von der helveitschen Republik

1

0.65

Stücke von 2 1/2 Batzen der Kantone

5

1.76

...

...

...

Billon- und Kupfersorten

Münzart

Stück

Kurs in Franken

Stücke von 4 Batzen von Uri und Schwyz

2

1.13

Stücke von 3 Batzen Basel und Wallis

4

1.69

Stücke von 2 Batzen, Zürich, Uri und Schwyz

1

0.28

Stücke von 1 Batzen aller Kantone (Glarus und Neuenburg ausgenommen), erkenntliche

10

1.41

Stücke von 1 Batzen aller Kantone (Glarus und Neuenburg ausgenommen), abgeschliffene

1

0.06

Stücke von 1 Batzen (oder 3 Schillingen) von Glarus

1

0.13

Stücke von 2/3 Batzen von Schwyz

3

0.28

Stücke von 1/2 Batzen aller Kantone (Neuenburg ausgenommen), erkenntliche

20

1.41

Stücke von 1/2 Batzen aller Kantone (Neuenburg ausgenommen), abgeschliffene

1

0.03

Stücke von 1/2 Batzen von Neuenburg

10

0.65

Stücke von 1/2 Batzen von Neuenburg, sog. Kreuzhalbbatzen von 1803

1

0.03

Stücke von 5 Schillingen von Luzern

1

0.23

Stücke von 4 Schillingen von Basel (doppelte Assis)

1

0.16

Stücke von 2 Schillingen von Basel, einfacher Assis

1

0.08

Stücke von 1 Schiliing von Zürich

10

0.56

Stücke von 1 Schilling von Luzern

10

0.45

Stücke von 1 Schilling anderer Kantone

1

0.04

Stücke von 6 Kreuzer von St. Gallen, Wallis und Appenzell J. Rh.

1

0.21

Stücke von 3 Kreuzer von St. Gallen und Appenzell J. Rh.

2

0.21

Stücke von 1 Kreuzer der Kantone

2

0.07

Stücke von 1/2 Kreuzer der Kantone

4

0.07

Stücke von 1/16 Gulden von Schwyz

2

0.21

Stücke von 3 Soldi von Tessin

1

0.09

Stücke von 6 Denari von Tessin

2

0.03

Stücke von 3 Denari von Tessin

10

0.07

Stücke von 2 Rappen der Kantone

5

0.14

Stücke von 1 Rappen der Kantone

5

0.07

Stücke von 3 Heller (1 Rappen) von Zürich

5

0.07

Stücke von 1 Blutzger von Graubünden

4

0.09

Stücke von 1 Pfenning von Appenzell A. Rh. und St. Gallen

8

0.07

Angster von Luzern, Schwyz etc.

10

0.07

Die 25, 10, 5, 4, 2, 1 Centimen von Genf nach Nennwerth

 

 

...

...

...

Falsche Münzen das Pfund

 

1.00

Falsche Münzen das Loth

 

0.03

...

...

...

Falsche Münzen werden nicht unter dem Gewichte von 1 Loth abgenommen, und einzelne Stücke sofort zerschnitten zurückgegeben.

§.6 Die Leitung des Münzeinlösungsgeschäfts ist der Finanzverwaltung übertragen und bei derselben wird das Central-Einlösungsbureau für den Kanton errichtet. Dieses Bureau steht einerseits mit der schweizerischen Münzkommission, anderseits mit den Einlösungsbureaux in den Bezirken in unmittelbarer Verbindung, mit dem Publikum dagegen steht dasselbe in keinem Verkehr.

§.7. Die Münzeinlösung wird in jedem Bezirk durch den Bezirksstatthalter oder unter seiner Verantwortlichkeit durch einen von ihm zu bezeichnenden Stellvertreter, beziehungsweise Gehülfen, besorgt.

§.8. Während des ersten Einlösungsmonats findet die Einlösung successive in den Gemeinden statt. Die Gemeinderäthe haben hiefür eine entsprechende Räumlichkeit anzuweisen und den Einlösungsbeamten nach Anleitung und Bedürfniss beizustehen.

§.9 Während des zweiten Einlösungsmonats werden die Münzen nur noch auf dem Bureau des Bezirksstatthalters, resp. des hiefür bezeichneten Stellvertreters, eingewechselt.

§.10. Grössere Summen alter Münzen, welche auf einmal der Einlösungskasse übergeben werden, sollen ihrem Werthe und Ursprunge nach geschieden, verpackt und überschrieben sein. Das Einlösungsbüro ist befugt, dafür einen auf zweimal 24 Stunden gültigen Gutschein auszustellen, um in der Zwischenzeit die Zählung vornehmen und den Gegenwerth gegen die Rückgabe des Gutscheins bereit halten zu können.

§.11. Anstände jeder Art bei den Münzeinlösung in den Gemeinden und auf dem Bureau des Bezirksbeamten gelangen an das Centralbureau, resp. die Finanzverwaltung, welche das Angemessene verfügen wird.

§.12. Das Finanzdepartement wird die nöthige Instruktion für die Einlösungsbureaux unter Genehmigung des Regierungsrathes erlassen.

§.13. Die Bezirksstatthalter, resp. die von ihnen bestellten Stellvertreter, erhalten für das Einlöungsgeschäft in den Gemeinden ein Taggeld von 10 Franken neuer Währung, und für die Bemühung während des zweiten Monats eine besonders festzusetzende Entschädigung nebst Vergütung der mit dem Einlösungsgeschäft verbundenen nothwendigen Auslagen.
Die Bestimmung der Entschädigung der Angestellten bei dem Centralbureau ist späterem Entscheide vorbehalten.
§.14. Gegenwärtige Verordnung soll in das Amts- und Kantonsblatt eingerückt, überdiess besonders gedruckt und öffentlich angeschlagen werden.

Frauenfeld, den 5. Mai 1852

Der Vizepräsident des Regierungsrathes, L.S. Streng
Der Kanzleidirektor, Müller.

Insgesamt 65’823’017 Münzen wurden eingezogen, im Wert von 15’012’626.44 Franken. Ihr Gewicht betrug total 156’978.847 kg. Davon waren 8'418 Goldmünzen im Wert von 216’567.05 Fr. Die ältesten Münzen waren Basler-Vierer aus dem 15. Jh. Im April 1851 beschloss man, der Bevölkerung und Institutionen die Möglichkeit zu geben, für Sammlungen alte Geldstücke auszuwählen. Ca. 40 Personen meldeten sich und lasen Geldstücke für ca. 45’000.- Fr. heraus. Ende Oktober 1852 waren alle eingezogenen alten Münzen eingeschmolzen.

 
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Erstellt durch Daniel Stieger (letzte Nachführung am 6. April 2023)